Nach tödlichen Schüssen auf Polizisten:BGH spricht Hells Angel frei

Achteinhalb Jahre sollte ein führendes Mitglied des Rocker-Klubs Hells Angels nach tödlichen Schüssen auf einen Polizisten in Haft verbringen. In oberster Instanz hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil nun aber aufgehoben - und den Mann freigesprochen. Er habe vermeintlich in Notwehr gehandelt.

Geräusche an der Haustür wecken ihn, der Mann nimmt seine Pistole, geht ins Treppenhaus. Dort schaltet er das Licht ein, durch die teilverglaste Haustür erkennt er die Person draußen nur schemenhaft. Der Mann feuert zwei Schüsse ab, der Eindringling stirbt. Der Getötete war ein Beamter des Sondereinsatzkommandos, der Schütze ein hochrangiges Mitglied des Rocker-Klubs Hells Angels im Westerwald. Er wird ein knappes Jahr später vor dem Landgericht Koblenz wegen Totschlags verurteilt - zu achteinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun aufgehoben - und den Mann aus Anhausen freigesprochen.

Mitglied der 'Hells Angels'

Achteinhalb Jahre sollte ein Mitglied der Hells Angels für Totschlag an einem Polizisten ins Gefängnis - nun hat der BGH den Mann freigesprochen.

(Foto: dpa)

Die höchste Instanz für Strafsachen in Deutschland folgt mit ihrer Entscheidung der Version des Angeklagten Karl-Heinz B.: Dieser hatte erfahren, dass die rivalisierende Bandidos-Gang ihn und seine Verlobte tot sehen wollte. Als sich der SEK-Beamte in den frühen Morgenstunden des 17. März 2010 an der Haustür des Hells Angels zu schaffen machte, war dieser überzeugt, dass es sich um seinen Mörder handelte.

Karl-Heinz K. sei irrtümlich von einer Notwehrsituation ausgegangen und habe deshalb letztlich straflos gehandelt, urteilten die Karlsruher Richter. Zwar war auch das Koblenzer Landgericht in erster Instanz dieser Version des tödlichen Vorfalls gefolgt - doch kamen die dortigen Richter im Februar noch zu dem Schluss, der Angeklagte hätte auch auch unter dieser Voraussetzung nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen. Dieser Einschätzung widersprach der BGH: Im Augenblick vermeintlich höchster Lebensgefahr sei es dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen.

Mit heftiger Kritik reagierte die Gewerkschaft der Polizei auf das Urteil: "Das Urteil kann dazu führen, dass Schwerstkriminelle glauben, sie dürften durch Türen schießen, wenn die Polizei sie festnehmen will", sagte der Vorsitzende Berhard Witthaut. "Das ist ein ebenso fatales wie falsches Signal."

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