Prozess gegen Ex-Deutsche-Bank-Chef:Rolf Breuer zahlt 350.000 Euro

Kompromiss nach acht Jahren: Ein Verfahren des Landgerichts München gegen Rolf Breuer wird gegen die Zahlung von mehreren hundertausend Euro eingestellt. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank wurde beschuldigt, in einem Prozess des Medienunternehmers Leo Kirch falsch ausgesagt zu haben.

Der Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ist vom Landgericht München eingestellt worden. Breuer muss nach einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft 350.000 Euro an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen, ist aber nicht vorbestraft.

Gericht stellt Breuer-Prozess ein

Die Anklage hatte Breuer versuchten Prozessbetrug durch Falschaussage in einem Schadenersatzprozess des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank im Jahr 2003 vorgeworfen.

(Foto: dapd)

Der Vorsitzende Richter Anton Winkler erklärte, auch am Ende eines langen Verfahrens hätte nur ein Freispruch oder "eine Verurteilung am untersten Rand" gestanden. Deshalb sei dieser Kompromiss für alle Beteiligten "die vernünftigste Lösung".

Die Anklage hatte Breuer versuchten Prozessbetrug durch Falschaussage in einem Schadenersatzprozess des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank im Jahr 2003 vorgeworfen. Breuer hatte in einem Fernsehinterview kurz vor der Insolvenz Kirchs 2002 bezweifelt, dass der Medienkonzern weitere Bankkredite bekommen werde.

In dem von Kirch angestrengten Schadenersatzprozess hatte Breuer ein Jahr später vor dem Oberlandesgericht München erklärt, er habe bei diesem Interview keine internen Kenntnisse über den Kirch-Kredit der Deutschen Bank gehabt. Die Staatsanwaltschaft hatte das für gelogen gehalten und den ehemaligen Vorstandssprecher schon 2009 wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt.

Aber Staatsanwältin Christiane Serini sagte am Montag, nach Zeugenaussagen sei Breuer 2002 doch nicht vertieft mit Kirch befasst gewesen, und seine Aussage sei in dem Schadenersatzprozess 2003 von vornherein nicht relevant gewesen. Der Richter, der den Zivilprozess damals geleitet hatte, hatte sich jetzt als Zeuge verwundert über den Strafprozess gegen Breuer geäußert.

Die Strafkammer sah nach den Worten ihres Vorsitzenden Richters Winkler in dem seit vier Wochen geführten Strafprozess "ein ständiges Hin und Her" zwischen Freispruch und "vielleicht hat er doch mehr gewusst". Aber "egal wie es ausgeht, wäre der Verschuldungsgrad so gering, dass nur eine Verurteilung am untersten Rand in Frage käme". Deshalb habe das Gericht die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen.

Noch mehrere Verfahren anhängig

Breuer muss nach der Verständigung mit der Staatsanwaltschaft 250.000 Euro an die Staatskasse und 100.000 Euro an ein Waldorf-Kinderhaus und andere gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Sein Verteidiger Sven Thomas sagte, entscheidend sei, dass Breuer nicht verurteilt sei und dass die Belastung des 74-Jährigen durch einen monatelangen Prozess und ein sich anschließendes Revisionsverfahren ein Ende habe.

Breuer sitzt seit Februar auch als Beklagter in einem der Schadenersatzprozesse von Kirchs Erben und Insolvenzverwaltern gegen die Deutsche Bank und ihn selbst vor dem Oberlandesgericht München. Wegen Verdachts auf Falschaussage und versuchten Prozessbetrugs in diesem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft gegen Breuer, Vorstandschef Josef Ackermann und den Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Börsig ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet und im November die Vorstandsetage der Deutschen Bank in Frankfurt sowie Breuers Haus durchsuchen lassen.

Der inzwischen verstorbene Kirch hatte Breuer für seine Pleite im April 2002 verantwortlich gemacht und ihn in unzähligen Verfahren auf insgesamt rund drei Milliarden Euro Schadenersatz verklagt.

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