Kein Betreuungsgeld für Hartz-IV-Bezieher:"Wahlfreiheit haben nur die Gutverdienenden"

Hartz-IV-Familien sollen nicht vom Betreuungsgeld profitieren. Das plant die schwarz-gelbe Regierungskoalition und behauptet zugleich, das gehe rechtlich gar nicht anders. "Nonsens", heißt es von Seiten der Sozialverbände. Die Koalition gönne den Arbeitslosen die Leistung einfach nicht.

Barbara Galaktionow

Krippe oder privat geregelte Betreuung? Mit dem geplanten Betreuungsgeld will die Regierung für Eltern "Wahlfreiheit" schaffen. Mama und Papa sollen selbst entscheiden, auf welche Weise ihr Kleinkind am besten versorgt wird.

Doch eine Gruppe soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition keine Wahlfreiheit haben: die Hartz-IV-Empfänger. Ihnen soll das Betreuungsgeld zwar ausgezahlt, dann aber sogleich wieder auf den Hartz-IV-Bezug angerechnet, sprich: abgezogen werden. Das sei rechtlich gar nicht anders möglich, heißt es aus Regierungskreisen. Durch ein höheres Einkommen von zunächst 100, später 150 Euro Betreuungsgeld müsse zwangsläufig der Hartz-IV-Satz sinken.

"Alles Nonsens", sagt Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. "Die Koalition traut sich nicht zuzugeben, dass sie Hartz-IV-Beziehern dieses Geld schlicht nicht gönnt." Rechtlich sei eine Auszahlung der neuen Leistung auch an Hartz-IV-Empfänger nicht nur möglich, sondern sogar geboten.

Es gebe in der Hartz-IV-Gesetzgebung einen Passus, in dem geregelt werde, was alles als Einkommen gelte. Wenn das Betreuungsgeld hier nicht aufgenommen würde, müsse es auch nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Dass dies möglich sei, zeigten Leistungen wie das Pflegegeld oder Entschädigungsleistungen wie zum Beispiel für Kriegsopfer, die bewusst nicht angerechnet würden. Auch das Elterngeld sei ja bis zum Sparpaket 2010 an Hartz-IV-Bezieher ausgezahlt worden.

Das Betreuungsgeld sei kein Einkommen, sondern eine "Anerkennungsprämie", die allein deshalb gezahlt werde, weil Menschen ihr Kind nicht in öffentliche Kindertagesstätten schickten. Daher halte der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Ungleichbehandlung für verfassungsrechtlich bedenklich.

Die Hilflosigkeit der Bundesregierung

Auch das Argument, dass hier falsche Anreize beseitigt würden, wonach gerade sozial benachteiligte Kinder des Geldes wegen zu Hause versorgt würden, lässt Schneider nicht gelten. Studien aus Thüringen und Schweden, wo es bereits ein Betreuungsgeld gibt, hatten solche Effekte aufgezeigt.

"Dieses Argument würde dann greifen, wenn wir in Deutschland überhaupt genügend Kinderkrippen hätten", sagt der Verbandschef. Doch das sei nicht der Fall. Gerade Alleinerziehende würden händeringend nach einer Betreuungsmöglichkeit suchen, sie wollten ja arbeiten. Solange nicht alle Eltern für ihre Kinder einen Krippenplatz bekämen, die dies wollten, sei diese Argumentation daher "obszön". "Wahlfreiheit haben nur die Gutverdienenden", sagt Schneider.

Das sieht man bei der Arbeiterwohlfahrt ähnlich: Es sei seit langem bekannt, dass das Betreuungsgeld "Fehlanreize" schaffe und dazu führe, dass gerade die Familien ihre Kinder aus der Kita nähmen oder sie erst gar nicht hinschickten, die von einem Kita-Platz besonders profitieren, teilt AWO-Chef Wolfgang Stadler auf der Internetseite des Verbands mit.

"Aber das lässt sich aus Sicht der AWO nicht dadurch lösen, dass man das Betreuungsgeld nur noch Familien mit besserem Einkommen gewährt." Der Aktionismus der Bundesregierung und ihre täglich neuen Vorschläge zum Betreuungsgeld zeigten nur eines: ihre Hilflosigkeit. Egal, was die Bundesregierung noch verspreche oder vorschlage, "es macht das Betreuungsgeld weder richtiger noch sinnvoller", so Stadler.

Auch in der Lösung des Problems sind sich die Verbandschef einig: Das ganze Projekt Betreuungsgeld muss gekippt werden. Statt in die umstrittene neue Familienleistung solle das Geld in den Ausbau von Betreuungseinrichtungen und Bildungsinstitutionen gesteckt werden, fordern sie. "Dann kommt das Geld auch da an, wo es hingehört", betont Stadler. Und Schneider präzisiert: "Und nicht auf den Sparkonten Wohlhabender."

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