Prozess um blockierte Videos:Gema legt Berufung gegen YouTube-Urteil ein

Als das Hamburger Landgericht YouTube dazu verdonnerte, hochgeladene Clips mit lizenzpflichtiger Musik besser zu kontrollieren, sah sich die Gema als Sieger. Nun geht die Verwertungsgesellschaft doch noch in Berufung. Auch YouTube akzeptiert das Urteil nicht.

Der Streit zwischen der Gema und der Videoplattform YouTube geht in die nächste Runde. Die Gema legte am Montag Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein, wonach YouTube von Nutzern hochgeladene Videos sperren muss, wenn es Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen gibt.

YouTube gegen Gema

Der Rechtsstreit zwischen der Gema und dem Google-Videoportal YouTube geht in die nächste Instanz.

(Foto: dpa)

Das Urteil geht der Gema allerdings "noch nicht weit genug". Das Gericht stellte fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen. Das Portal muss allerdings nicht jedes neu hochgeladene Video automatisch prüfen.

Keine Einigung in neuen Gesprächen

Nach dem Urteil hatten YouTube und die Gema erneut über finanzielle Fragen verhandelt. Nach Angaben von YouTube-Sprecherin Mounira Latrache ging es darum, wie viel Geld Googles Videoplattform für die Nutzung der Musikstücke an die Gema zahlen muss. Laut Gema konnte jedoch in den Gesprächen absehbar "keine Einigung erzielt werden". Das sei mit ein Grund, warum sie jetzt Berufung eingelegt habe.

Die Gegenseite sieht das allerdings anders: "Dass wir uns nicht einigen konnten, hat nichts mit dem Rechtsstreit zu tun", sagte Latrache. Sie sei weiterhin optimistisch, dass eine Lösung gefunden werden könne.

Die Gema warf YouTube zudem mangelnde Transparenz vor. YouTube sei nicht bereit, potenzielle Verhandlungsergebnisse offen zu legen. Das bestritt Latrache. Eine mögliche Einigung solle veröffentlicht werden, "ob wir da alles im Detail wiedergeben, sei dahingestellt".

Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.

Update, 22.5.: Auch YouTube hat inzwischen angekündigt, in die Berufung zu gehen. Bei dapd heißt es: "YouTube sei zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. 'Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen', sagte eine Google-Sprecherin. Daher habe man gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingelegt."

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