Volksbegehren:Bayern entscheiden über Studiengebühren

Gibt es auch an den Hochschulen im Freistaat bald keine Studiengebühren mehr? Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat jetzt überraschend ein geplantes Volksbegehren gegen die Gebühren für zulässig erklärt.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen zugelassen. Das CSU-geführte Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Diese Auffassung teilen die Richter aber nicht, wie aus dem am Montag verkündeten Urteil hervorgeht.

Die Freien Wähler wollen mit dem Volksbegehren die Studiengebühren zu Fall bringen. Grüne und SPD hatten sich der Klage nicht angeschlossen, weil sie sie für nicht aussichtsreich hielten. Nach der bayerischen Verfassung sind Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig. Die Studiengebühren sind aber Teil der Hochschulfinanzierung im Staatshaushalt. Der Verfassungsgerichtshof folgte nun der Argumentation der Freien Wähler, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richte.

Die Studierendenvertretung der LMU begrüßte das Urteil: "Unser jahrelanger Kampf gegen die Studiengebühren wird mit diesem Urteil auf die nächste Stufe gehoben", hieß es in einer Pressemitteilung. "Die Studierenden in ganz Bayern stehen nun vor der Herausforderung, ihr Anliegen erneut in die breite Öffentlichkeit zu tragen."

Notwendig zum Start eines bayernweiten Volksbegehrens sind 25.000 Unterschriften. Diese Hürde hatten die Freien Wähler im Juni problemlos genommen. Von den eingereichten 29.000 Unterschriften erkannte das Innenministerium mehr als 27.000 als gültig an. Nun müssen sich in der zweiten Stufe innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Bürger in Unterschriftenlisten eintragen.

Falls ein Volksbegehren auch diese Hürde nimmt, hat die Landtagsmehrheit die Wahl: Sie kann das Volksbegehren direkt umsetzen oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung kommt es dann innerhalb von drei Monaten zum Volksentscheid: Dann wären wie bei einer Landtagswahl alle Bürger zur Abstimmung aufgerufen.

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) will an Studiengebühren festhalten. Unter den Studenten hatten die Aufrufe zum Protest gegen die Gebühren im vergangenen Jahr keinen großen Widerhall mehr gefunden. Auch die Studentenzahlen in Bayern sind ungeachtet der Gebühren weiter gestiegen.

Bayern ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das an den Studiengebühren festhält. Mehrere Bundesländer haben die Studiengebühren bereits wieder abgeschafft. Hamburg plant diesen Schritt zum Wintersemester.

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