Todessstrafe in Texas vollzogen:Geistig Behinderter 21 Jahre nach Tat hingerichtet

Eigentlich sollte Bobby H. bereits 2003 sterben. Doch die Anwälte des US-Todeskandidaten machten eine geistige Behinderung ihres Mandanten geltend. Am Ende waren die Bemühungen vergeblich.

Vor 21 Jahren stach der Amerikaner Bobby H. eine 26-jährige Frau in ihrer Wohnung nieder und erdrosselte sie mit einem Kabel. Die Ermittler fanden Blut an der Kleidung des damals 19-Jährigen. Er wurde 1991, noch im Jahr der Tat, zum Tode verurteilt.

Die Vollstreckung wurde für das Jahr 2003 angesetzt. Doch Bobby H. sollte noch neun weitere Jahre in einem texanischen Gefängnis sitzen. Seine Hinrichtung verzögerte sich, weil seine Anwälte mehrfach vor Gericht geltend machten, ihr Mandant sei geistig zurückgeblieben.

Die texanische Justiz zeigte sich davon letztlich unbeeindruckt. In diesem Jahr wurden die Blutspuren vom Tatort erneut mit der DNA des Verurteilten abgeglichen - da die Testergebnisse positiv waren, setzte das Gericht einen endgütligen Termin für eine Hinrichtung fest. Am Mittwoch (Ortszeit) wurde die Todesstrafe schließlich vollzogen.

Es war die elfte Hinrichtung im US-Bundestaat Texas in diesem Jahr. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 zwar entschieden, dass geistig Behinderte nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Allerdings überließ das Gericht die Definition von geistiger Behinderung den Bundesstaaten.

Schon im August war trotz Protesten von Menschenrechtsaktivisten in Texas ein offenbar geistig behinderter Mann hingerichtet worden. Der 54-jährige Marvin Wilson war schuldig gesprochen worden, 1992 einen Polizeispitzel getötet zu haben. In einem Intelligenztest hatte Wilson 2004 nur 61 Punkte erreicht, während allgemein 70 Punkte als Schwelle zur geistiger Kompetenz betrachtet werden.

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