Forderung des Finanzministeriums:Lkw-Fahrer sollen Toiletten-Tagebuch erstellen

Ein Lkw-Fahrer muss künftig jeden Toilettengang, jede Dusche in einem Fahrtenbuch nachweisen - das fordern die deutschen Finanzämter. "Ein irrsinnig aufwendiges Verfahren", meinen Experten. Doch die Behörde bleibt hart.

Von Andreas Jalsovec

Brummi-Fahrer sind meist äußerst robuste Menschen - auch mental. Wer täglich einen 40-Tonner über deutsche Autobahnen steuert, Stunden im Stau steht und dann an der Laderampe erneut warten muss, den bringt so leicht nichts aus der Ruhe. Außer vielleicht die deutschen Finanzämter. Die müssen jetzt nämlich eine Anordnung des Bundesfinanzministeriums umsetzen, an der mancher Trucker verzweifeln dürfte.

In einem zweiseitigen Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder legt das Ministerium fest, wie die etwa 1,5 Millionen deutschen Lkw-Fahrer die Kosten für Toilettengänge oder das Duschen auf Raststätten in ihrer Steuererklärung ansetzen müssen. Eine einfache Schätzung reicht dazu nicht aus.

Stattdessen müssen die Fahrer eine Art Toilettenfahrtenbuch führen, also ihre Klo- und Duschgewohnheiten sowie die Kosten dafür akribisch notieren und möglichst alle Belege sammeln. Daraus berechnet das Finanzamt einen Durchschnittswert für die täglichen Bedürfnisse der Fahrer. Dieser geht für jeden Fahrtentag in die Steuererklärung ein.

"Ein irrsinnig aufwendiges Verfahren", meint Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Zumal viele Finanzämter bisher eine Schätzung für diese Kosten anerkannt hätten. Noch im März hatte sogar der Bundesfinanzhof klar gemacht, dass geschätzte fünf Euro für die täglichen "Reisenebenkosten" der Lkw-Fahrer durchaus akzeptabel seien.

Von Toiletten- und Schnitzel-Fahrtenbüchern

"Das hilft jetzt aber nichts mehr", meint Rauhöft. Nun müssen die Fahrer von ihrem Aufwand sogar den Wert der Bons abziehen, die sie an Raststätten bekommen - oder an Autohöfen. Dorthin weichen viele Lkw-Fahrer häufig aus, weil es an der Autobahn zu wenig Parkplätze gibt. "Private Autohof-Betreiber verlangen aber für eine Übernachtung oft zehn bis fünfzehn Euro Standgebühr", sagt Andreas Mossyrsch, Vorstand beim Transportverband Camion Pro. In diesem Preis ist meist ein Gutschein fürs Essen enthalten. Weil es dafür aber eigene steuerliche Pauschalen gibt, erkennen viele Finanzämter die Quittungen nicht an.

Und deshalb wiederum erstatten etliche Speditionen den Fahrern diese Kosten nicht. "Am Ende bleiben die Fahrer darauf sitzen", meint Mossyrsch. Steuerexperte Rauhöft rät, zumindest jenen Teil beim Finanzamt geltend zu machen, der nicht fürs Essen anfällt. Dafür aber braucht der Trucker dann neben dem Toiletten- auch ein Schnitzel-Fahrtenbuch.

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