In eigener Sache:Warum die SZ die Offshore-Daten nicht dem Staat geben wird

Finanzminister Wolfgang Schäuble bat über einen Sprecher die "Süddeutsche Zeitung", die Daten des Offshore-Leaks den zuständigen Behörden zu übergeben. Dieser Bitte kann, darf und wird die "Süddeutsche Zeitung" nicht nachkommen.

Es ist das bislang größte Datenleck der Geschichte, das nun etliche Steueroasen und ihre Kunden unter Druck setzt. Die Offshore-Leaks-Berichte sorgen weltweit für Aufregung. In Frankreich ist ein enger Mitarbeiter des französischen Präsidenten in Bedrängnis geraten, aber auch auf den Philippinen, in Georgien, Russland, Griechenland und weiteren Ländern haben die Erkenntnisse über geheime Firmen in Steueroasen eine breite Diskussion angestoßen. In Deutschland hat die Süddeutsche Zeitung zusammen mit dem NDR Zugang zu den Daten. Internationale Medienpartner sind unter anderem die Washington Post in den USA, der Guardian in Großbritannien, und Le Monde in Frankreich.

Das Projekt wurde koordiniert vom Internationalen Konsortium für investigative Journalisten (ICIJ). Der Journalistenverein mit Sitz in Washington ist ein Projekt des Center for Public Integrity. Finanziert wird die Organisation über Spender, die damit unabhängigen, investigativen Journalismus ermöglichen wollen. Über das ICIJ kamen auch die Daten überhaupt erst an die Medien: Eine anonyme Quelle hat dem Verein per Post eine Festplatte zugesandt. Der Datensatz ist enorm groß, 260 Gigabyte - darunter Urkunden, Verträge, Kundendaten und mehr als zwei Millionen E-Mails.

Am Donnerstag bat Finanzminister Wolfgang Schäuble über einen Sprecher die Medien, also auch die Süddeutsche Zeitung, die Daten den zuständigen Behörden zu übergeben. Dieser Bitte kann, darf und wird die Süddeutsche Zeitung nicht nachkommen. Von der Pressefreiheit ist die Beschaffung der Information geschützt. Zur Pressefreiheit gehört es, dass die Informanten der Presse vom Redaktionsgeheimnis geschützt werden und geschützt bleiben. Eine Weitergabe der Daten an Ermittlungsbehörden würde diesen Schutz gefährden und weitere Recherchen in Frage stellen. Die Presse ist kein Hilfsorgan der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung. Würde sie diese Rolle einnehmen, könnte sie ihren ureigenen Aufgaben - für die es das Grundrecht der Pressefreiheit gibt - nicht mehr nachkommen.

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