Verspätung im NSU-Prozess:Richter gibt Pressestelle Mitschuld

In der Debatte um die Platzvergabe im NSU-Prozess wirft der Vorsitzende Richter Manfred Götzl seiner Pressestelle Fehler vor. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Einzelne Medienvertreter seien vorab über die Vergabe nach dem Windhundprinzip informiert worden.

Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess hat der Pressestelle des Gerichts eine Mitschuld an der Verschiebung des Verfahrens gegeben. Die Pressestelle habe Journalisten vereinzelt vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Akkreditierungen für die Presseplätze nach dem sogenannten Windhundprinzip vergeben werden, das heißt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anträge.

Das geht aus einem schriftlichen Vermerk des Senatsvorsitzenden Manfred Götzl hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts ließen "aus dessen Sicht eine Verletzung verfassungsrechtlicher Anforderungen" bei der Vergabe der Presseplätze nicht ausschließen, heißt es weiter. Götzl hält es demnach für möglich, dass bei der Vergabe-Praxis auch rechtlich relevante Fehler begangen wurden.

Die Karlsruher Richter hatten am Freitag das Oberlandesgericht angewiesen, eine angemessene Zahl von Presseplätzen für ausländische, insbesondere türkische Medien, zu reservieren. Sie hatten dabei aber auch grundsätzliche Bedenken gegen die vom Senat beschlossene Vergabe nach dem Windhundprinzip im NSU-Prozess geäußert.

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