Beweisaufnahme im NSU-Prozess:Dia-Schau des Schreckens

NSU Prozess Beate Zschäpe

NSU-Prozess in München: Die Angeklagte Beate Zschäpe kommt von Polizisten begleitet in den Gerichtssaal

(Foto: dpa)

Am 14. Tag des NSU-Prozesses beginnt das Gericht schonungslos mit der Beweisaufnahme. Die Menschen im Saal bekommen blutige Bilder vom Tatort eines der mutmaßlichen NSU-Opfer zu sehen. Ein pensionierter Kriminalbeamter spricht mit wenig Taktgefühl - Beate Zschäpe schaut weg.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Richter Manfred Götzl beginnt jeden NSU-Prozesstag mit den Worten: "Dann setzen wir die Verhandlung fort." Es klingt nach Routine, aber dieser Eindruck wird an diesem Montag schon bald durch die grausigen Fotos eines Mordes zerstört. Am Nachmittag lässt Götzl dann auch noch die NSU-Bekennervideos vorspielen. Neonazi-Rock dröhnt durch den Gerichtssaal, dann die Paulchen-Panther-Melodie, mit der die Terroristen Aufnahmen von den Morden und Bombenanschlägen unterlegt haben.

Im Saal herrscht angestrengte Aufmerksamkeit, Beate Zschäpe sitzt die meiste Zeit mit verschränkten Armen da. Zeitweise sieht es so aus, als habe sie ihre Augen geschlossen.

Das Gericht hat auf schonungslose Art mit der Beweisaufnahme begonnen. Zunächst geht es um den Mord an Abdurrahim Özüdoğru, den die NSU-Terroristen am 13. Juni 2001 in seiner Änderungsschneiderei in Nürnberg erschossen haben sollen. Als Zeuge ist unter anderem ein pensionierter Kriminalbeamter geladen, der damals den Tatort untersuchte. Er erläutert Fotos, die an die Wände projiziert werden. Man sieht das Eckhaus, in dem das Opfer wohnte und seinen Laden hatte. Man sieht auch das Innere der Werkstatt, in der Kleidungsstücke herumliegen.

Der Beamte zeigt wenig Taktgefühl und wiederholt viele Male, es habe große Unordnung in den Räumen geherrscht. Es klingt so, als habe ihn das mehr beeindruckt als der Mord. Beate Zschäpe setzt sich für kurze Zeit eine Brille auf. Dann kommen Bilder der Leiche, und Zschäpe schaut nicht mehr hin. Sie betrachtet ein Schriftstück oder starrt in ihren Laptop.

In nüchternem Kriminalistendeutsch benennt der Beamte, was zu sehen ist: eine Nahaufnahme des Einschusses unterhalb des rechten Nasenlochs. Blut am Kinn. Ein steckengebliebenes Projektil des zweiten Schläfenschusses, das am Kopf ertastet werden konnte. Verklebtes Blut. Spritzspuren am Hals, Tropfspuren am Unterarm. Eine große Blutlache neben dem Opfer. Es ist eine Dia-Schau des Schreckens.

Rechtsrock dröhnt durch den Gerichtssaal

Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher, dass es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vom NSU waren, die dem 49 Jahre alten Türken direkt ins Gesicht schossen. In den NSU-Videos taucht ein Bild des blutverschmierten Toten auf. In einer ersten Fassung grölt eine Rechtsrock-Band: "Kraft für Deutschland".

Die Polizei hatte jahrelang ermittelt, ohne den Tätern auf die Spur zu kommen. Zeitweise verdächtigte sie das Opfer zu Unrecht, in Drogengeschäfte verwickelt gewesen zu sein. Der Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler erinnert daran vor Gericht. Aber der geladene Beamte kann dazu wenig sagen, weil er nicht selbst damit befasst gewesen sei.

Anklage dringt auf Vernehmung von Zschäpes Brieffreund

Zur Sprache kommt an diesem 14. Prozesstag auch noch einmal der Briefwechsel zwischen Zschäpe und dem Dortmunder Neonazi Robin S. Der Nebenklage-Anwalt Thomas Bliwier beantragt, Robin S. als Zeugen zu laden. Durch ihre Briefe habe Zschäpe den Prozess "womöglich ungewollt vorangebracht", sagt Bliwier. Vernommen werden müsse zudem Sebastian S., der auch aus der Neonazi-Szene Dortmunds stamme. Bliwier spricht von Verbindungen zwischen der rechten Szene in Dortmund und Kassel und möglichen Kontakten zum NSU. In Dortmund und Kassel hatte der NSU laut Anklage ebenfalls gemordet. Ein Hinweisgeber will Mundlos und Böhnhardt 2006 bei einem Konzert in Kassel getroffen haben. Ermittler bezweifeln, ob das stimmt. Bliwier zieht gleichwohl eine Linie zum Fall eines zeitweise unter Verdacht geratenen hessischen Verfassungsschützers, der sich 2006 beim Mord des NSU in Kassel am Tatort aufgehalten hatte.

Zschäpes Verteidigung wandte sich gegen den Beweisantrag: Aus einer Vernehmung von Robin S. sei "nichts tat- und schuldrelevantes" zu erwarten. Aus der Akte sei ersichtlich, dass er Zschäpe nicht von früher gekannt habe.

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