Urteil gegen Bradley Manning:Warnung an alle Aufdecker

Verdict Delivered In The Court Martial Of Bradley Manning

Ein Transparent fordert die Freilassung Mannings: Der Wikileaks-Informant wurde nicht in allen Punkten schuldig gesprochen.

(Foto: AFP)

Das Urteil gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning überrascht wenig: Auch wenn er sein Handeln moralisch begründet, ist er ein Geheimnisverräter.

Ein Kommentar von Hubert Wetzel

Bradley Manning kann nicht ernsthaft mit einem Freispruch gerechnet haben. Der junge Gefreite der amerikanischen Armee hatte zugegeben, geheime Daten des amerikanischen Militärs und des Außenministeriums gestohlen und an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergegeben zu haben. Er muss gewusst haben, dass er damit gegen Gesetze verstieß und etliche Jahre Haft riskierte. So ist es nun gekommen.

Man kann Manning zu Recht als einen moralisch motivierten Menschen sehen, der schwere Verbrechen des amerikanischen Militärs aufdecken wollte. Das ändert nichts daran, dass er nach den Buchstaben des Gesetzes eben auch ein Geheimnisverräter ist. Die Richterin hatte wohl keine Wahl, als ihn schuldig zu sprechen.

Immerhin hat sie den absurdesten Anklagepunkt gegen Manning abgewiesen. Dass er die Absicht hatte, "dem Feind" - sprich: al-Qaida - zu helfen, war eine böswillige Unterstellung der Anklage, die auf fadenscheinigen Argumenten basierte.

Das Urteil ist auch eine Warnung für all jene, die derzeit an Computern der amerikanischen Regierung sitzen und sich berufen fühlen könnten, die Welt über echte oder vermeintliche Missetaten aufzuklären. Sie können sich noch so laut auf ethische Beweggründe berufen, von der Obama-Regierung dürfen sie wenig Gnade erwarten. Edward Snowden weiß nun, was ihm blüht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: