Oberlandesgericht Nürnberg:Gustl Mollath kommt frei

Gustl Mollath kommt nach 7 Jahren frei (Foto: Getty Images)

Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath sei unverzüglich aus der Psychiatrie zu entlassen.

Nach sieben Jahren kommt Gustl Mollath frei. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Dienstag die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens beschlossen.

Der 56-Jährige sei sofort frei, teilte das Gericht mit. Es wird erwartet, dass er das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, wo er gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie untergebracht ist, in den nächsten zwei bis drei Stunden verlässt.

Das Landgericht Regensburg hatte eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor gut zwei Wochen noch abgelehnt. Doch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat diese Entscheidung vom 24. Juli nun aufgehoben. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Vor allem durch Recherchen von Journalisten waren Fehler und Versäumnisse beim Urteil gegen Mollath bekannt geworden. Justizministerin Beate Merk (CSU) konnte schließlich nicht mehr anders, als die Staatsanwaltschaft anzuweisen, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

Bereits kurz nachdem bekannt wurde, dass Mollath frei kommt, erklärte sich Merk zufrieden damit, dass jetzt Klarheit geschaffen werden könne: "Mein Ziel, mit Anordnung des Wiederaufnahmeantrages den Fall neu aufzurollen, ist erreicht!"

Die Justiz habe nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu Recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben."

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Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

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