Umstrittene Werbeanzeige:Sixt entschuldigt sich bei Mollath

Gustl Mollath

Unfreiwilliger Werbeträger: Der Autovermieter Sixt hat eine Anzeige mit Gustl Mollath geschaltet - ohne dessen Erlaubnis.

(Foto: Getty Images)

Der Autovermieter Sixt ist für provozierende Werbung bekannt. Doch die Anzeige mit Gustl Mollath hat einen Proteststurm ausgelöst. Nun hat sich das Unternehmen schriftlich entschuldigt - ihm drohen trotzdem rechtliche Konsequenzen.

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Der Autovermieter Sixt hat sich bei Gustl Mollath für eine umstrittene Werbeanzeige entschuldigt. Damit hofft die Firma, die heftige Diskussion um eine Annonce zu beenden, die am Montag unter anderem in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist.

Sie zeigte ein Foto Mollaths, der vor einer Woche nach sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie freigelassen worden war. Darunter stand der Satz "Wenn hier jemand verrückt ist, dann Sixt mit seinen Preisen." Die Aufmachung suggerierte, dass es sich um ein Zitat Mollaths handelte. Der wusste jedoch von nichts. Sein Anwalt Gerhard Strate reagierte empört und kündigte presserechtliche Schritte gegen den Autovermieter an.

Das Unternehmen rudert nun zurück. "Sixt steht seit jeher für eine provokante und polarisierende Werbung, die aktuelle Sachverhalte in satirischer Form aufgreift", heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung. Grundsatz dabei sei jedoch, "dass die Betroffenen nicht in ihren persönlichen Gefühlen verletzt oder herabgewürdigt werden". Genau das sei mit der Annonce aber geschehen.

Firmenchef Erich Sixt habe sich dafür in einem persönlichen Brief bei Mollath entschuldigt. Die Anzeige wurde gestoppt; ferner will die Firma einem Sprecher zufolge Mollath ein Honorar anbieten.

Die Werbung sorgte vor allem im Internet für einen Sturm der Entrüstung. Mehrer hundert Menschen äußerten auf der Facebook-Seite von Sixt harsche Kritik. Die Annonce sei geschmacklos, so der Tenor. Das Online-Branchenmagazin Meedia schreibt von "vernichtenden Reaktionen".

Beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) gingen Beschwerden aus der Bevölkerung ein. ZAW-Sprecher Nickel sagte, man gehe dem Verdacht einer irreführenden Werbung nach, zumal wenn das Zitat tatsächlich nicht von Mollath stamme. Auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und eine Verletzung von Mollaths Persönlichkeitsrecht stünden im Raum.

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