Immobilienunternehmen:IVG darf unter den Schutzschirm

Das Immobilienunternehmen IVG ist hoch verschuldet, doch nun wurde der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren genehmigt: Der Konzern darf einen neuen Sanierungsversuch unternehmen.

Das hoch verschuldete Immobilienunternehmen IVG darf einen neuen Rettungsanlauf unternehmen:

Nach Angaben des Unternehmens hat das Amtsgericht Bonn den am Vortag gestellten Antrag auf ein sogenanntes Schutzschirmverfahren genehmigt. Diese relativ neue Variante des Insolvenzrechts soll eine Sanierung in Eigenregie ermöglichen - unter Aufsicht eines "Sachwalters". Diese Aufgabe übernimmt laut IVG-Mitteilung der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg. Der erfahrene Restrukturierungsexperte führt in Düsseldorf eine große Fachkanzlei für Insolvenzrecht.

Der Antrag galt nach Unternehmensangaben ausschließlich für die Muttergesellschaft IVG Immobilien AG. Die IVG hatte sich mit ihren Gläubigern nicht auf ein Sanierungskonzept einigen können und deshalb das Schutzschirmverfahren beantragt.

Die IVG gehört zu den großen Immobilienunternehmen in Europa mit einem verwalteten Vermögen von 20 Milliarden Euro. Der Konzern hatte sich unter anderem mit Großobjekten wie "The Squaire" am Frankfurter Flughafen übernommen und Schulden in Milliardenhöhe aufgetürmt.

Zudem gab der Bonner Konzern im August einen Abschreibungsbedarf von 350 Millionen Euro bekannt, womit ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eintrat. Hintergrund waren Bewertungsanpassungen unter anderem im Immobilienbereich sowie im Bereich von Beteiligungen und Forderungen. Im ersten Quartal musste das Unternehmen Verluste von 45 Millionen Euro verbuchen. 2012 hatte der Fehlbetrag bei rund 100 Millionen Euro gelegen.

Ende August sollen die Halbjahreszahlen vorgelegt werden. Vorstandssprecher Wolfgang Schäfers gab sich zuversichtlich. Die IVG sei gut aufgestellt, um das vor ihr liegende Verfahren rasch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, hatte er bei Bekanntgabe des Antrags auf den Schutzschirm am Dienstag erklärt. Das Verfahren eröffne der IVG nun die Möglichkeit, gestärkt aus dem Umbau hervorzugehen.

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