Drogenschmuggel in Indonesien:Höchstes Gericht bestätigt Todesurteil gegen Britin

Das höchste Gericht Indonesiens hat das Todesurteil gegen Lindsay Sandiford bestätigt. Die indonesischen Behörden vertreten die Auffassung, die Britin sei Schlüsselfigur eines Drogenschmugglerrings. (Foto: AFP)

In Indonesien hat der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen eine britische Großmutter wegen Drogenschmuggels bestätigt. Der Berufungsantrag der 57-Jährigen sei zurückgewiesen worden. Nun ist der indonesische Präsident selbst ihre letzte Hoffnung.

4,8 Kilogramm Kokain im Wert von 1,85 Millionen Euro fand man im Mai vergangenen Jahres im Gepäck der Britin Lindsay Sandiford. Die 57-Jährige ist daraufhin wegen Drogenschmuggels angeklagt und zum Tode verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof hat nun das Todesurteil gegen Sandiford wegen Drogenschmuggels bestätigt. Der Berufungsantrag der Britin sei zurückgewiesen worden, teilte der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer am Donnerstag mit.

Die Entscheidung der insgesamt drei Richter sei einstimmig gefallen. Das Gericht folgte damit der Vorinstanz, die bereits im April das von einem Bezirksgericht verhängte Todesurteil bestätigt hatte - obwohl die Anklage lediglich 15 Jahre Haft gefordert hatte.

Sandiford hatte angegeben, zum Transport der Drogen gezwungen worden zu sein. Die Sicherheit ihrer Kinder sei in Gefahr gewesen. Die Polizei hingegen vertrat die Auffassung, die Großmutter sei Schlüsselfigur eines Drogenschmugglerrings.

Die einzige Möglichkeit, die ihr nun bleibt, ist ein Gnadengesuch beim indonesischen Präsident Susilo Bambang Yudhoyono einzureichen. Immerhin hat er, seitdem er 2004 an die Macht gekommen ist, vier wegen Drogenschmuggels zum Tode Verurteilte begnadigt.

Die indonesischen Drogengesetze gehören zu den strengsten weltweit, auch Ausländer werden immer wieder wegen Schmuggels angeklagt. Einmal zum Tode verurteilt, wird die Strafe nur selten wieder aufgehoben. Die meisten Verurteilten verbringen Jahre im Gefängnis, bevor sie dann irgendwann nachts an einen verlassenen Ort gebracht und dort erschossen werden.

© Süddeutsche.de/AFP/schä - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: