Waschanlage demoliert Auto:Sauber zerlegt

WashTec, Waschanlage, Autowaschanlage

Eine Autowaschanlagen hat den Wagen eines Münchners demoliert.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Motorhaube gestaucht, Kotflügel zerkratzt, abgebrochene Plastikteile: Der Wagen eines Münchners wurde in der Waschanlage gereinigt - und demoliert. Der Halter bleibt auf den Kosten sitzen. Doch speziell sein Fahrzeugtyp hat öfter Probleme in Waschanlagen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Sauber war der Wagen ja, als er aus der Waschstraße kam. Aber dafür hatte der schockierte Münchner Autofahrer keinen Blick. Er sah nur, wie ramponiert sein Citroën C5 war: Die Motorhaube stand offen und war zusammengestaucht, die vorderen Kotflügel und die sogenannten A-Säulen waren verkratzt, Scheinwerferhalterungen und Kühlerabdeckung zerbrochen. Für den Autofahrer war eigentlich klar, dass ein Defekt in der Waschanlage den massiven Schaden verursacht haben musste. Doch vor Gericht ist seine Hoffnung, die hohe Reparaturrechnung erstattet zu bekommen, nun verflogen.

Die Autowaschanlage in Haidhausen war erst seit einem Monat in Betrieb und damit auf dem neuesten technischen Stand, als der Mann seinen Wagen auf das Förderband fuhr. Um so größer sein Schock, als er vom Fahrersitz aus hilflos mit ansehen musste, wie ihm die wirbelnden Bürsten buchstäblich den Vorderwagen zerlegten. Etwa 5000 Euro für Reparatur, Wertverlust und neun Tage Leihwagengebühr stellte er anschließend dem Betreiber, einer Einkaufsmarktkette, in Rechnung. Und dazu noch 540 Euro für Anwaltskosten. Der Waschstraßenbetreiber weigerte sich aber zu bezahlen.

Versehen ausgeschlossen

Der Autofahrer klagte daraufhin vor dem Landgericht München I: Die Einzelrichterin der 10. Zivilkammer beauftragte einen Gutachter. Der konnte jedenfalls gleich ausschließen, dass der Fahrer selbst etwa aus Versehen an den Hebel zur Entriegelung der Motorhaube gekommen sei: Dieser Griff liege im Türrahmen und sei nur bei geöffneter Fahrertür zu erreichen.

Andererseits war sich der Sachverständige sicher, dass mitten im Waschvorgang die Motorhaube aufgesprungen sein musste. Möglicherweise sei sie beim letzten Schließen nicht richtig eingerastet. So habe sich ein Spalt gebildet, in den die Borsten der rotierenden "Dachbürste" eindringen konnten. Auf diese Weise sei die Motorhaube "aufgehebelt" worden, meinte der Experte. Aus Sicht des Fachmanns liegt die Ursache für den Schaden also bei der aufspringenden Motorhaube und nicht in einem Fehler der Waschstraße.

Klage abgewiesen

Das Gericht hat die Klage deshalb abgewiesen: Der klagende Autofahrer habe nicht beweisen können, dass etwa die Waschanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprochen habe - die Schlussfolgerung des Gutachters hielt die Richterin dagegen für nachvollziehbar (Az.: 10 O 2882/12). Ob der Autofahrer Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist noch nicht entschieden.

Ein Blick ins Internet zeigt, dass speziell Citroën-Fahrer nicht selten über Waschstraßen-Schäden klagen, auch wegen sich öffnender oder aufgerissener Motorhauben. In Autofahrerforen wird zudem berichtet, dass so manche Betreiber einige Citroën-Modelle deshalb nicht mehr in ihre Waschanlagen fahren lassen.

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