Entscheidung in Karlsruhe:Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich

Gustl Mollath

Gustl Mollath - jetzt quasi doppelt in Freiheit (Archivbild)

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Genugtuung für Gustl Mollath: Über Jahre hinweg war er gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nun war er mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolgreich: Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg verletzten Mollath in seinen Grundrechten, entschieden die Verfassungsrichter.

Gustl Mollath hat mit seiner Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht Erfolg gehabt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts saß der Nürnberger in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie. Das Gericht gab am Donnerstag einer Beschwerde des 56-Jährigen statt. Die Karlsruher Richter werfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet, sondern sich mit knappen, allgemeinen Aussagen begnügt zu haben.

Zehn Tage vor der Landtagswahl nutzte die Opposition diese Steilvorlage zu einem erneuten Angriff auf Justizministerin Beate Merk (CSU). Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich jedoch als Opfer seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank hingewiesen habe.

Anfang August wurde er zwar entlassen, dennoch hielt das Verfassungsgericht die nachträgliche Überprüfung der Entscheidungen für wichtig - "denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person". Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte angeordnet, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss und Mollath frei kommt.

Mollaths Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011, nach denen er weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verletzen diese Mollaths Grundrecht auf Freiheit in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. "Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen." Der Fall wurde deshalb zur erneuten Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

Die Karlsruher Richter bemängelten unter anderem, dass die Gerichte in Bayreuth und Bamberg nicht konkret genug dargelegt hätten, warum von Mollath auch künftig eine Gefahr ausgehe. Auch sei Entlastendes zugunsten Mollaths nicht erkennbar berücksichtigt worden (Az.: 2 BvR 371/12).

"Freiheit dritter Klasse"

Mollaths Anwalt Gerhard Strate bewertete diese Argumentation als "sehr harten Tobak". Für die Lebenssituation seines Mandanten habe die Entscheidung zwar keine direkte Auswirkungen. "Aber es ist atmosphärisch bedeutend."

"Das ist eine große Watschn für die bayerische Justiz, zumindest für die tätig gewordenen Richter und Staatsanwälte in meiner Sache - und darüber hinaus für den Gutachtenerstatter", sagte Mollath der Nachrichtenagentur dpa. Für ihn gehe die juristische Auseinandersetzung dennoch weiter: "Es ist noch nicht einmal die Hälfte vorbei. Es ist jetzt höchstens eine Freiheit der dritten Klasse."

Aus Seite des OLG Bamberg herrscht nun offenbar ersteinmal Beratungsbedarf, wie in dem Fall weiter vorzugehen sei, sagte Sprecher Franz Truppei. Es werde durch das OLG Bamberg eine neue Entscheidung im Fall Mollath ergehen, das immerhin könne man sagen, sagte Truppei. Es sei auch sicher, dass es erneut der 1. Strafsenat des OLG Bamberg sein werde, der über den - nun für verfassungswidrig erklärten - Unterbringungsbeschluss des Landgericht Bayreuth zu befinden habe. Derselbe Senat also, der die Unterbringungsbeschlüsse von 2011 und 2012 eben jenes Landgerichts für rechtmäßig erklärt hatte. Und eines sei auch klar: Über Entschädigungsfragen, die jetzt im Raum stünden, werde das OLG Bamberg keinesfalls befinden. Dies müsse nach dem Regensburger Wiederaufnahmeverfahren andernorts entschieden werden.

Kritik an Justiz und Ministerin

Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack, der Mollath vor dem Verfassungsgericht vertreten hatte, übte harte Kritik an Ministerin Merk und der Justiz in Bayern. Die Richter hätten Mollath mit "unverantwortlicher Leichtfertigkeit" eingewiesen und trotz neuer Erkenntnisse mit "stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten". Der Beschluss aus Karlsruhe sei aber auch eine "Ohrfeige" für Merk. Sie habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten.

Auch die bayerische Opposition reagierte prompt: Die Entscheidung sei eine "schallende Ohrfeige" für Merk und die CSU, hieß es von der SPD. Grünen-Fraktionschef Martin Runge kritisierte: "Auch kam es in den Verfahren vor bayerischen Gerichten zu krachenden Rechtsfehlern bis hin zur Rechtsbeugung." Die Freien Wähler sprachen von einer Klatsche für die bayerische Justizministerin.

Merk selbst bewertete die Entscheidung des Verfassungsgerichts hingegen als Beweis für das Funktionieren des Rechtsstaats. "Richter kontrollieren Richter. Auch in diesem Zusammenhang hat man gesehen, dass diese Kontrolle der Gerichte funktioniert", sagte sie.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will wegen des Falls Mollath nun so schnell wie möglich schärfere Vorschriften für die Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. "Das Risiko, zu lange zu Unrecht in der psychiatrischen Unterbringung zu landen, ist zu hoch."

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