Haftstrafe:Rentner wegen Tötung seiner schwer kranken Frau verurteilt

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Mehr als 40 Jahre lang standen sie sich zur Seite - dann tötete ein Düsseldorfer Rentner seine schwer kranke Frau. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen, gestand der 72-Jährige. Nun soll er hinter Gitter.

Für die Tötung seiner schwer kranken Frau ist ein Düsseldorfer Rentner zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 72-Jährigen wegen Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Verteidiger hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert.

Sein Mandant gehöre nicht ins Gefängnis und wohl niemand im Saal wolle ihn dort sehen, sagte er: "Er wollte sie nicht töten, sondern erlösen." Doch das Gericht hielt dagegen: "Wir müssen im Blick haben, dass das Menschenleben nicht mit zu kleiner Münze gehandelt werden darf", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Die immer aufwendigere Pflege seiner Frau und ihr schlechter werdender Gesundheitszustand habe die Situation für ihn ausweglos scheinen lassen, sagte der Angeklagte in seinem Geständnis. Er hatte seine Frau rund um die Uhr pflegen, bewachen und jede Nacht mehrfach zur Toilette bringen müssen. Sie habe nicht mehr sprechen und kaum noch laufen können, sei außerdem inkontinent gewesen.

"Es musste eine Erlösung her - für sie und auch für mich", hatte der Rentner ausgesagt. Er habe es nicht übers Herz gebracht, seine Frau, die seine große Liebe gewesen sei, gegen ihren ausdrücklichen Willen in ein Pflegeheim abzuschieben.

Nach der Tat hatte er versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. "Der Fall ist die traurige Spitze eines Eisbergs", sagte Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz. Das größte Problem sei die Zurückhaltung der pflegenden Angehörigen, die - oft aus Scham - viel zu spät Hilfe anforderten. "Keine Hilfe anzunehmen, ist hochgradig gefährlich."

Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Es gebe fraglos sehr viele strafmildernde Faktoren. Dennoch habe der Angeklagte seine Frau vorsätzlich getötet. Ein Psychiater attestierte, dass der Angeklagte zur Tatzeit an einer depressiven Störung litt, verursacht durch die belastende Situation - und deswegen vermindert schuldfähig gewesen sei.

© Süddeutsche.de/dpa/kjan - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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