Verstöße gegen Arbeitsrecht:Ryanair soll in Frankreich zehn Millionen Euro Schadenersatz zahlen

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Ryanair soll Schadenersatz zahlen: Die Fluglinie will in Berufung gehen. (Foto: AFP)

Die irische Billig-Fluglinie Ryanair ist von einem französischen Gericht verurteilt worden. 127 Mitarbeiter soll Ryanair in einer Niederlassung in Frankreich beschäftigt haben, ohne Sozialabgaben zu zahlen. Die Fluglinie will Berufung einlegen.

Wegen Verstößen gegen das französische Arbeits- und Sozialrecht ist der irische Billigflieger Ryanair zur Zahlung von zehn Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Ein Gericht im südfranzösischen Aix-en-Provence verhängte am Mittwoch zudem eine Geldstrafe von 200.000 Euro. Ryanair hatte schon vor der Urteilsverkündung erklärt, mit einer Verurteilung zu rechnen und Berufung einlegen zu wollen.

Ryanair wurde schuldig gesprochen, bei der Nutzung des Regionalflughafens Marseille Provence in Marignane gegen französisches Recht verstoßen zu haben. Das irische Unternehmen hatte dort 2007 eine Niederlassung eröffnet, die es Anfang 2011 nach der Einleitung von Strafermittlungen schloss. Auf dem Flughafen nahe Marseille beschäftigte die Fluggesellschaft 127 Mitarbeiter, für die sie in Frankreich aber nie Sozialabgaben zahlte.

In dem Verfahren waren unter anderem das Arbeitsamt, die Rentenkasse und Gewerkschaften als Nebenkläger aufgetreten. Ihnen wurden die zehn Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem gefordert, den Wert von vier Boeing 737 zu konfiszieren. Das Gericht lehnte dies aber ab.

Das Gericht verwies auf ein Dekret aus dem Jahr 2006, wonach ausländische Fluggesellschaften in Frankreich Sozialabgaben zahlen müssen, wenn sie dort eine Niederlassung betreiben. Dies war nach Überzeugung des Gerichts in Marignane der Fall. Ryanair habe dort Büros gehabt, technische Ausrüstung und zwei leitende Angestellte beschäftigt. Das Personal habe zudem in der Region gelebt.

Das irische Unternehmen betonte hingegen, es habe auf dem Regional-Airport nur seine Maschinen warten lassen. Das fragliche Dekret habe Frankreich eigens erlassen, um seine "defizitäre Fluggesellschaft Air France zu schützen und die Konkurrenz auszugrenzen". Für die betroffenen Mitarbeiter seien in Irland Sozialabgaben bezahlt worden. Die Piloten hätten irische Arbeitsverträge gehabt, die Flugbegleiter seien von einer irischen Zeitarbeitsfirma vermittelt worden. Alle Gehälter seien in Irland gezahlt worden. "Sie flogen auf irischen Flugzeugen und arbeiteten in mehreren Ländern", sagte einer der Anwälte des Billigfliegers zu Prozessbeginn.

Ryanair bietet nach wie vor Flüge von Marignane aus an, aber nur während der Sommersaison. Damit versucht die Airline, das französische Sozialrecht zu umgehen. Diese Arbeitsorganisation sei ebenfalls illegal, betonten die Anwälte der Pilotengewerkschaft SNPL, die zu den zivilen Nebenklägern gehörte. Neue Ermittlungen gegen Ryanair seien bereits eingeleitet worden.

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