Entscheidung in Köln:Gericht lehnt höhere Entschädigung für NSU-Opfer ab

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine höhere Entschädigung für ein NSU-Opfer abgelehnt als bislang vom Bund gezahlt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine höhere Entschädigung für ein NSU-Opfer abgelehnt. In welchem Umfang die Opfer der Neonazi-Terroristen entschädigt würden, sei eine politische und keine rechtliche Entscheidung, argumentierte das Gericht.

Der Kläger war 2004 beim Nagelbombenanschlag in der überwiegend von Türken bewohnten Keupstraße in Köln-Mülheim verletzt worden. Nachdem 2011 deutlich geworden war, dass auch dieser Anschlag wohl auf das Konto des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ging, zahlte die Bundesregierung dem Mann - wie anderen Opfern der rechtsextremen Terrorzelle - eine Entschädigung. Als anerkannter Härtefall bekam er 13.000 Euro. Er hielt dies aber für nicht angemessen und klagte auf nochmals 17.000 Euro.

Das Gericht wies die Klage ab, weil es sich bei der Zahlung um eine freiwillige Leistung handele (Aktenzeichen 1 K 7266/12). Im rechtlichen Sinne gehe es nicht um eine Entschädigung. "In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht allerdings deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Beträge angesichts der Schwere der Straftaten für gering hält", fügte Gerichtssprecher Raphael Murmann-Suchan hinzu. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.

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