Europawahl:Mehrere Klagen gegen Drei-Prozent-Hürde

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen die neue Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl eingegangen.

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen die neue Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl eingegangen. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe das Eintreffen von Klagen des Vereins Mehr Demokratie sowie der ÖDP und der Freien Wähler.

Die Hürde nütze vor allem den großen Parteien, begründete der Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, Michael Efler. Denn proportional erhielten sie mehr Sitze im EU-Parlament, wenn kleine Parteien scheiterten.

Auch die Piratenpartei hatte am Dienstag eine Klage gegen die neue Hürde angekündigt. Sie strebt eine Eilentscheidung an, um ein Urteil noch vor der Europawahl am 25. Mai 2014 zu erwirken.

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das entsprechende Gesetz am Montag unterzeichnet. Die Neuregelung war nötig geworden, weil die Karlsruher Richter die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt hatten. Sie sahen dadurch die Chancengleichheit der Parteien im Vergleich zu anderen EU-Ländern verletzt.

© Süddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: