Verwandtenaffäre:Landtag hebt Güllers Immunität auf

Harald Güller darf wahrscheinlich wieder für den Landtag kandidieren.

Harald Güller hat seinen Stiefsohn für zwei Monate im Abgeordnetenbüro beschäftigt und dafür 7500 Euro aus der Staatskasse bezahlt.

(Foto: dpa)

Er hat seinen Stiefsohn auf Staatskosten beschäftigt. Nun hat der Landtag die Immunität des schwäbischen SPD-Politikers Harald Güller aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.

Im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre hat der Landtag die Immunität des schwäbischen SPD-Abgeordneten Harald Güller aufgehoben. Der Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft werde Ende November im Rechtsausschuss und am 4. Dezember im Plenum diskutiert, hatte Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses, bereits vor Wochen erklärt.

Die Ermittler wollen einen Strafbefehl gegen Güller verhängen, weil er im Jahr 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate im Abgeordnetenbüro beschäftigt und dafür 7500 Euro aus der Staatskasse bezahlt hatte. Das war ein Verstoß gegen das bayerische Abgeordnetenrecht. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten ist Abgeordneten schon seit dem Jahr 2000 verboten.

Der SPD-Politiker war wegen des Falls von seinen Posten als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion und als schwäbischer SPD-Bezirksvorsitzender zurückgetreten. Güller will es nun unter Umständen auf einen Prozess ankommen lassen. Der Jurist sagt, er habe nicht gewusst, dass sein Stiefsohn als Verwandter ersten Grades zähle.

Die Unkenntnis eines Verbots schützt zwar im deutschen Recht nicht vor Strafe. Der Verbotsirrtum kann aber zu einer milderen Strafe führen, weil die Tat nicht vorsätzlich war. "Einen Strafbefehl, der den Verbotsirrtum nicht beinhaltet, werde ich nicht akzeptieren", sagte Güller. Wenn Güller den Strafbefehl tatsächlich nicht annehmen sollte, kommt es zum Prozess.

Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft im Fall des früheren CSU-Fraktionschefs Georg Schmid, wie ein Sprecher der Behörde sagte. Dabei geht es um wesentlich höhere Summen. Schmid steht unter Verdacht, seine Frau jahrelang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.

Die Frage der Abgeordnetenbezahlung wird auch den neuen Landtag beschäftigen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) muss zunächst eine neue Diätenkommission berufen und prüft derzeit, welche Fachleute infrage kommen. Stamm überlegt, der Kommission eine wichtigere Rolle zu geben als bisher.

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