Skandal um Tebartz-van Elst:Ablass für den Bischof von Limburg

Bischof Tebartz-van Elst

Tebartz-van Elst will zurück nach Limburg - doch das Bistum hält einen Neubeginn für "nicht möglich".

(Foto: dpa)

Manch Frustrierter im Bistum Limburg mag auf einen Strafbefehl gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst gehofft haben. Diese Hoffnung hat das Amtsgericht Hamburg nun zunichte gemacht. Dennoch ist die Entscheidung für den Bischof nur eine Art Freispruch zweiter Klasse.

Von Matthias Drobinski

Er soll wegbleiben, der ungeliebte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst - das hat am Wochenende erst die Diözesanversammlung im Bistum Limburg bekräftigt; "ein Neubeginn mit ihm" erscheine als "nicht möglich". Mancher, der da abstimmte, wird gehofft haben, dass den frustrierten Katholiken im Hessischen die Justiz beispringt. Erwartet Tebartz-van Elst nicht einen Strafbefehl, weil er an Eides statt falsch ausgesagt hat? Diese Hoffnung hat nun das Amtsgericht Hamburg zunichtegemacht. Das Strafverfahren gegen den Bischof ist "gegen Zahlung von 20.000 Euro an die Staatskasse vorläufig eingestellt", teilt das Gericht mit und fügt hinzu: "Der Beschluss ist nicht anfechtbar."

20.000 Euro sind ganz schön viel Geld, das Verfahren ist zudem nur vorläufig eingestellt, so gesehen kommt aus Hamburg ein Freispruch zweiter Klasse für den Bischof. Für Tebartz-van Elst aber, der, von Papst Franziskus für vorläufig amtsunfähig erklärt, sich ins Kloster Metten bei Deggendorf zurückgezogen hat, ist das trotzdem ein kleiner Erfolg.

Die Sache an sich ist klar: Im Streit mit dem Magazin Spiegel und Spiegel Online, die über einen Flug des Bischofs und seines Generalvikars in den Erste-Klasse-Sesseln der Lufthansa zu den Armen in Indien berichtet hatten, erwirkte Tebartz-van Elst zwei Gegendarstellungen, die "nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen" falsch waren, wie auch das Amtsgericht sagt. Es folgte aber nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die einen Strafbefehl beantragt hatte, es stellt das Verfahren gegen eine Auflage vorläufig ein. Das bedeutet, dass Tebartz-van Elst mit dem Geld das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen kann.

Bischofsresidenz: Wer hat wann gelogen?

Es bleibt das andere Problem des Bischofs von Limburg: der Bau seiner Residenz auf dem Domberg. Wie kam es, dass das Bistum öffentlich erzählte, der Komplex werde höchstens sechs Millionen Euro kosten - und nun zugeben muss, dass mindestens 31 Millionen Euro verbaut worden sind?

Fünf Personen prüfen derzeit im Auftrag der Bischofskonferenz, wer wann gelogen, getrickst, seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Auch diese Prüfung, so ist in Kirchenkreisen zu erfahren, ist schwierig, es sind zahlreiche Protokolle, Verträge und Rechnungen zu prüfen, mit dem staatlichen und kirchlichen Recht abzugleichen, viele Vorgänge sind unklar oder verunklart worden, Belastendes und Entlastendes scheint nebeneinander zu stehen. Ob die Kommission tatsächlich Ende Januar einen Prüfbericht vorlegen kann, ist nicht sicher.

Die Hoffnung auf objektivierbare Beweise dafür, dass Franz-Peter Tebartz-van Elst nicht mehr Bischof von Limburg sein kann, könnte sich als Illusion erweisen. Auch deshalb betonen die Gremien der katholischen Welt zwischen Frankfurt und dem Westerwald, dass das Vertrauen hinüber sei. Was Tebartz-van Elst wenig anficht: Erst jüngst hat er wieder erklärt, zurück nach Limburg zu kommen. "Ihm fehlt der Freund, der ihm sagt: Lass es", sagt einer aus dem Umfeld der Bischofskonferenz.

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