Urteil zu Klimaflüchtlingen:Gesetze, die hoffnungslos veraltet sind

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Weil seine Heimatinsel im Pazifik zu versinken droht, beantragte ein Mann aus Kiribati in Neuseeland Asyl. Dass sein Antrag abgelehnt wurde, zeigt, wie veraltet die Flüchtlingskonvention ist. Längst gebietet es die Moral, auf Phänomene wie den Klimawandel zu reagieren.

Ein Kommentar von Ronen Steinke

Was soll man an so einem Urteil aussetzen? Ein Richter hat die Aufgabe, umzusetzen, was im Gesetz steht. In diesem Fall geht es um die UN-Flüchtlingskonvention, und dort erfährt man: Menschen, denen in der Südsee das Wasser bis zum Hals steht, weil der Meeresspiegel ihnen allmählich gefährlich nahe kommt, weil ihr Land erodiert und ihr Grundwasser vom Meer versalzen wird, können nicht als Flüchtlinge aufgenommen werden. Warum? Weil sich dazu bislang kein Staat verpflichtet hat. Die UN-Flüchtlingskonvention ist von 1951.

Mit dieser Begründung hat jetzt ein Gericht in Neuseeland einen Klimaflüchtling von der Inselrepublik Kiribati wieder nach Hause geschickt. Gesetze, mit denen Industriestaaten ihre Mitverantwortung für den Klimawandel anerkennen, müssen erst noch geschaffen werden.

Das Urteil erinnert daran, wie dringend solche Gesetze nötig wären. 200 Millionen Menschen könnten aufgrund von Überschwemmungen, Dürren und steigendem Meeresspiegel bis 2050 ihre Heimat verlieren, auf diese Schätzung kommen Ökonomen der Weltbank oder der Universität Columbia. Das pessimistischste Szenario von Klimaforschern sieht derzeit so aus: Machen die Industrieländer weiter wie bisher, steigt der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 um einen Meter. Der Staat Bangladesch, in dem 150 Millionen Menschen leben, verschwände dann zur Hälfte unter Wasser.

Es ist eine alte, schwierige Debatte, inwiefern die Armut in der Welt auch von den Industrieländern verschuldet ist und ob sich daraus eine Verpflichtung ergibt, Flüchtlinge aufzunehmen. Im Fall des Klimawandels aber kann man sich der Einsicht nicht ernsthaft entziehen: Ja, diese Menschen brechen auf, weil die Industrieländer ihre Heimat zerstören.

Es wäre niemandem gedient, wenn nun ein einzelner neuseeländischer Richter mit völkerrechtlicher Akrobatik vorgeprescht wäre, unter dem Kopfschütteln seiner Kollegen womöglich; es hätte übrigens eines regelrechten juristischen Stunts bedurft, um die geltende Flüchtlingskonvention so auszulegen, als hätten die Unterzeichnerstaaten, die 1951 "Schutz vor Verfolgung" gewähren wollten, auch "Verfolgung durch Wasser" gemeint.

Aber Klimawandel als Fluchtgrund: Das ließe sich dort hineinschreiben, in eine erneuerte Flüchtlingskonvention. Auf dem Klimagipfel in Warschau haben die Industrieländer in der vergangenen Woche bereits erstmals eingewilligt, Opfer von Klimaschäden finanziell zu entschädigen. Zwar noch ohne einen Rechtsanspruch. Aber der Fuß ist in der Tür.

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