NSU-Prozess:Zschäpe meldet sich verhandlungsunfähig

Lesezeit: 2 min

Die Verhandlung kommt nur stockend voran, die Verteidiger haben einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl eingebracht. Eine Zeugenbefragung kann dann zwar doch noch fortgesetzt werden. Aber kaum soll es weitergehen, klagt Zschäpe über Kopfschmerzen.

Aus dem Gericht berichtet Tanjev Schultz

Der NSU-Prozess gerät mal wieder ins Stocken. Der 65. Verhandlungstag ist am Donnerstag nur sehr zäh vorangekommen. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben stellte einen Befangenheitsantrag gegen Manfred Götzl, den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München. Dem Antrag gingen etliche Unterbrechungen voraus. Eine Zeugenbefragung konnte dann zwar doch noch fortgesetzt werden. Aber kaum sollte es weitergehen, meldete sich Beate Zschäpe verhandlungsunfähig.

Hintergrund des Befangenheitsantrags ist der seit Wochen schwelende Streit um Akten über einen ehemaligen Verfassungsschützer, der 2006 in dem Kasseler Internetcafe saß, in dem der NSU den 21-jährigen Halit Yozgat erschossen hat. Das Gericht hatte in den vergangenen Tagen und Wochen bereits zweimal das hartnäckig vorgetragene Begehren von Verteidigern und Nebenklage-Vertretern abgelehnt, sämtliche Akten über den Beamten zu dem Verfahren hinzuzuziehen. Die Anwälte können die Dokumente zwar in Karlsruhe beim Generalbundesanwalt einsehen, dort im Regelfall aber nur persönliche Notizen anfertigen, aber keine Kopien der Dokumente bekommen.

An diesem Donnerstag im Gericht will nun eine Anwältin einen Auszug aus der Akte zitieren, um sie einem Zeugen vorzuhalten. Weil aber die Akte in Karlsruhe liegt, kann sie ihre Notizen vortragen. Das ist Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke nicht genug. Er besteht darauf, dass das Dokument vorgelegt wird. Es ist ein Konflikt, der absehbar war - eine Machtprobe zwischen Richter und Anwälten. Immer wieder hatte Richter Götzl die Verfahrensbeteiligten in den vergangenen Monaten ermahnt, korrekt aus Akten zu zitieren und die Fundstellen anzugeben.

Götzl zeigt sich im Aktenstreit erwartungsgemäß unnachgiebig. Der Strafsenat bleibt seiner Linie treu und kommt Klemkes Wunsch nicht nach. Die Anwälte könnten sich durchaus nur auf ihre Notizen stützen. "Dass der Vorhalt natürlich korrekt sein muss, versteht sich von selbst", sagt Götzl.

Befangen wegen "unterschiedlicher Behandlung"?

Klemke verlangt eine Pause - mit dem Hinweis auf einen "nicht aufschiebbaren" Antrag, den er eventuell stellen wolle. Im Juristen-Deutsch ist das eine Formel, die auf einen Befangenheitsantrag hindeutet. Als dann nach längerer Unterbrechung am Nachmittag die Verhandlung endlich fortgesetzt wird, sagt Klemke dann tatsächlich: Der Angeklagte Wohlleben lehne den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl wegen des Verdachts der Befangenheit ab. Die "unterschiedliche Behandlung" von Vorhalten erscheine seinem Mandanten als "willkürlich", sagt Klemke.

Interessanterweise gehen Vertreter der Nebenklage, die ja im Aktenstreit mit Götzl über Kreuz liegen, nun auf Distanz zu Klemke. Mit ihm und seinem Mandanten aus der Neonazi-Szene wollen die Anwälte der NSU-Opfer möglichst keine gemeinsame Sache machen.

Wieder gibt es eine Pause.

Anschließend nimmt die Bundesanwaltschaft Stellung. Es liege beim Richter keine Willkür vor, seine Beschlüsse seien rechtmäßig, sagt Bundesanwalt Jochen Weingarten. Einem Zeugen könne grundsätzlich auch eigenes Wissen vorgehalten werden. Sprich: Auch Zitate aus persönlichen Notizen sind erlaubt.

Anschließend geht die mühsame Befragung des Verfassungsschutzes und seines früheren V-Manns weiter. Dass die Verhandlung fortgesetzt werden kann, liegt daran, dass sich der Befangenheitsantrag nur gegen den Vorsitzenden Richter, nicht aber gegen den gesamten Strafsenat richtet. Der Senat muss darüber nicht sofort entscheiden.

Als dann der Verfassungsschützer Andreas T. wieder auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen soll, meldet sich aber plötzlich Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer. Seine Mandantin könne sich nicht mehr konzentrieren und sei nicht mehr verhandlungsfähig. Richter Götzl sagt, man habe doch viele und lange Pausen gehabt. Heer erwidert, das Sitzen in der Zelle während der Pausen habe keinen Erholungseffekt. Götzl sagt, dann müsse man jetzt einen Arzt hinzuziehen. Er soll Zschäpe untersuchen.

Wieder ist Pause.

Nach der Untersuchung sagt der Arzt, Zschäpe habe über Kopfschmerzen geklagt. Sie sei nach seiner Einschätzung aber noch eine halbe Stunde verhandlungsfähig. Die Angeklagte habe einen leicht niedrigen Blutdruck, aber sei "völlig bewusstseinsklar", eine Verständigung ohne Weiteres möglich. Zschäpes Anwältin Anja Sturm fragt den Arzt, wie er denn auf den Wert einer halben Stunde komme. Er erläutert das - und so vergeht nun wieder Zeit.

© Süddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: