Kuscheltier-Hersteller:Steiff verliert Streit um "Knopf im Ohr"

Steiff

Teddybär der Firma Steiff: Der Plüschtierhersteller verliert den Streit über das Markenzeichen "Knopf im Ohr".

(Foto: dpa)

Nicht nur die Teddys von Steiff dürfen einen Metallknopf im Ohr tragen. Der Kuscheltierhersteller wollte seine Marke schützen und hatte geklagt. Nun muss das Unternehmen eine Schlappe vor Gericht einstecken.

Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den "Knopf im Ohr" eine juristische Schlappe erlitten. Steiff kann nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Teddys und Tieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen.

Das hat das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Nach Ansicht der Richter fehlt die Unterscheidungskraft, da der Kunde daraus nicht den Hersteller des Tieres erkennen könne.

Nach Auffassung des Gerichts sind Knöpfe und kleine Schilder "übliche Gestaltungselemente" für Stofftiere. Da die Verbraucher aus Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren schließen, müssten die Anmeldemarken daher erheblich von der Norm abweichen.

Steiff hatte den europaweiten Schutz beim Europäischen Markenamt beantragt - die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht recht. Bei dem Streit geht es nur um die Positionierung des Knopfs in der Mitte des Ohres, nicht aber um den "Knopf im Ohr" selbst.

Der 1880 von Margarete Steiff gegründete Spielwarenhersteller aus dem württembergischen Giengen ist vor allem für seine Teddybären mit einem metallenen Knopf im Ohr bekannt. Gerade die frühen Modelle sind unter Sammlern begehrt, seit 2005 gibt es im schwäbischen Giengen an der Brenz ein Steiff-Museum.

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