In der Verhandlung vom Dienstag über die ARD-Doku Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon hat das Oberlandesgerichts Hamburg dem Hessischen Rundfunk als produzierenden Sender recht gegeben.
Der Bericht über die Leiharbeiter bei Amazon demnach darf unverändert über das Internet verbreitet werden ( hier sehen Sie das Video). In der Berufungsverhandlung machte das Gericht deutlich, dass die Gegenseite, Coco Job Touristik aus Leipzig, erneut keinerlei Aussichten habe, den Prozess zu gewinnen. Daraufhin zog das Unternehmen seine Berufung zurück.
Das Touristikunternehmen, das für die Unterbringung der Leiharbeiter zuständig war, hatte gegen den im Film zitierten Satz "abgefüttert wie die Schweine" geklagt. Der Sender hatte aus einer Email zitiert, in der sich ein Zeuge über menschenverachtende Zustände in der Unterbringung der Leiharbeiter geäußert hatte.
Doku: "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon":HR gewinnt Rechtsstreit
Im Rechtsstreit um die ARD-Dokumentation "Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon" hat der Hessische Rundfunk einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg hob jetzt eine einstweilige Verfügung auf.
Schon in der ersten Instanz am Landgericht Hamburg war Coco Job Touristik gescheitert. Damit dürfte nach Ansicht des HR die juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Amazon-Film endgültig beendet sein.