Fehlerhafte Überweisung:Gebrauchte Hose für 1000 Euro

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Kommafehler mit Folgen: Weil sie das Überweisungsformular schlampig ausgefüllt hatte, bezahle eine Frau aus München für eine gebrauchte Kinderhose auf Ebay versehentlich tausend statt zehn Euro. Die Verkäuferin weist sie auf den Fehler hin, bekommt als Antwort ein "Passt schon" - und findet sich kurze Zeit später vor Gericht wieder.

Von Kim Björn Becker

Für Kleidung geben die Deutschen bisweilen gerne viel Geld aus. Doch 1000 Euro für eine gebrauchte Kinderhose - das war einer Frau aus dem Raum München dann doch zu viel. Wegen eines zu spät aufgefallenen Buchungsfehlers landete der Fall jetzt vor Gericht.

Eigentlich hatte die junge Mutter das Stück für lediglich 9,50 Euro auf der Internetplattform Ebay erworben. Sie rundete den Betrag auf 10 Euro auf, füllte handschriftlich einen Überweisungsträger aus und brachte ihn zur Bank. Doch der Automat, der das Einlesen solcher Belege übernimmt, interpretierte die Großzügigkeit der Frau ein wenig anders: Weil ihr beim Ausfüllen des Betrags das Komma verrutscht war, buchte die Bank statt 10 gleich 1000 Euro ab.

Als die Verkäuferin der Kinderhose, eine Studentin aus Trier, den unverhofften Geldeingang auf ihrem Konto bemerkte, meldete sie den Fehler umgehend: "Die Zahlung ist eingegangen, allerdings haben Sie sich vertan. Sie haben mir statt 9,50 Euro sage und schreibe 1000 Euro überwiesen. Wenn ich das nicht als Trinkgeld verstehen soll, schicken Sie mir doch bitte Ihre Bankverbindungsdaten, damit ich Ihnen das Geld zurücküberweisen kann."

Die Frau hatte die Nachricht der verblüfften Studentin offensichtlich nicht gründlich genug gelesen und dachte wohl, die Nachfrage beziehe sich nur auf die überzähligen 50 Cent. "Nein, das passt schon so ;-)", gab sie zurück. Die Studentin konnte noch immer nicht glauben, wie ihr geschah, und schrieb eine zweite Nachricht an die spendable Käuferin: "Ich bin gerade ein wenig sprachlos über so viel Großzügigkeit. Ich meine, ich will mich nicht beklagen, ich bin eine arme Studentin und kann das Geld wirklich gut gebrauchen. Aber darf ich den Grund für Ihre Großzügigkeit erfahren?" Erst beim Blick auf den Kontoauszug fiel der Frau aus dem Norden Münchens auf, was für eine Summe sie da fälschlicherweise überwiesen und per E-Mail bestätigt hatte.

Die zu viel bezahlten 990 Euro forderte sie zurück, doch die Studentin hatte einen Großteil des Geldes bereits ausgegeben. Vor dem Trierer Amtsgericht einigten sich nun beide darauf, dass die Studentin der Käuferin knapp 500 Euro und damit die Hälfte zurückzahlt. Richterin Brigitte Strauß möchte, dass auch andere etwas aus dem Fall lernen. Sie soll angekündigt haben, den Fall dem Land Rheinland-Pfalz zu melden - als Examensprüfungsstoff für angehende Juristen.

© SZ vom 15.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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