Große Koalition:Schwesigs kleine Elterngeld-Revolution

Bundesfamilienministerin Schwesig zu Elterngeld Plus

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig plant Änderungen beim Elterngeld.

(Foto: dpa)

Flexibler, länger und für manche sogar mehr: Familienministerin Manuela Schwesig hat ihre Pläne für ein Elterngeld Plus vorgestellt. Wer von den Neuregelungen profitiert. Ein Überblick.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Nach Geburt, erstem Geburtstag und erstem Kita-Tag gibt es noch ein Ereignis, das in vielen Eltern gemischte Gefühle hervorruft: die Einschulung. Mit dem Kindsein ist es dann ja praktisch vorbei. Alles ist neu für die Kleinen - die anderen Kinder, die Lehrer, der Unterricht. Und, Manno! Wieso darf ich nicht mehr spielen wann und wo ich will? Viele arbeitende Eltern wären gerade in den Monaten nach dem ersten Schultag gerne mehr da für ihre Kinder. Aber der Anspruch auf Elterngeld ist bis dahin meist restlos aufgebraucht.

Das und einiges mehr soll sich bald ändern. So will es zumindest Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig von der SPD. Sie hat an diesem Freitag die Eckpunkte für eine Reform des Elterngeldes vorgestellt. Unterm Strich kann es mehr Geld geben, das auch noch flexibler auf die Jahre verteilt werden kann.

Ob alles genau so kommt, ist allerdings noch nicht klar. Schwesigs Beamte werden jetzt aus den Eckpunkten einen Gesetzentwurf machen. Der soll vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Dann geht es in den Bundestag. Das Ziel ist, die Reform am 1. Juli 2015 in Kraft treten zu lassen.

Die Reformideen im Überblick

Was bleibt: Das Elterngeld an sich wird nicht angetastet. Es gibt zwölf Monate Elterngeld für Mütter und Väter. Ausgezahlt werden 65 Prozent des letzten Nettolohns, mindestens aber 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat. Nimmt etwa nach der Mutter auch noch der Vater mindestens zwei Monate Elternzeit erhöht sich die Gesamtzeit auf 14 Monate. Das ist und bleibt der Standardfall.

Teilzeit und "Elterngeld Plus": Eltern, die Elterngeld bekommen und währenddessen in Teilzeit arbeiten, bekommen bisher 65 Prozent der Gehaltsdifferenz, die durch die verminderte Arbeitszeit entsteht, als Elterngeld ausgezahlt. Beispiel: Wer vor der Geburt seines Kindes 2000 Euro Lohn ausgezahlt bekommen hat und jetzt in Teilzeit 1100 Euro weniger verdient, bekommt von den 1100 Euro 65 Prozent als Elterngeld überwiesen. Also 715 Euro für bis zu zwölf Monate.

Künftig soll nicht der entgangene Lohn, sondern das für den vollen Lohn berechnete Elterngeld als Grundlage genommen werden. Davon gibt es dann maximal die Hälfte. Wer also vor der Geburt 2000 Euro verdient hat, hat einen Elterngeld-Anspruch von 1300 Euro. Davon die Hälfte sind 650 Euro, die dann ausgezahlt werden.

Das sind auf den ersten Blick 65 Euro weniger als in der bisherigen Rechnung. Ein "Elterngeld Plus" wird daraus, weil Teilzeit arbeitende Eltern sich ihr Elterngeld bald doppelt so lange auszahlen lassen können wie nicht arbeitende Eltern.

Das geht so: Jeder Elterngeld-Monat, der mit Teilzeitarbeit einher geht, wird verdoppelt. Als Bonus gibt es obendrauf noch zwei Extra-Monate für die Teilzeit-Eltern. Aus den maximal 14 Monaten für nicht arbeitende Eltern werden so bis zu 28 Monate Elterngeld für nebenher arbeitende Eltern. Die Bedingung: Der Teilzeitjob muss mindestens 25 Stunden pro Woche umfassen. Damit will Schwesig verhindern, dass Eltern sich von Mini-Job-Angeboten in Teilzeit locken lassen.

Für die Beispielrechnung bedeutet das: Bisher gab es längstens 14 Monate lang 715 Euro. Macht zusammen 10.010 Euro. Künftig soll es bis zu 28 Monate lang 650 Euro geben. Macht zusammen 18.200 Euro.

Mehr Elterngeld-Monate mit Partnerschaftsbonus: Den Bonus soll es geben, wenn beide Eltern gleichzeitig und mindestens vier Monate lang in Teilzeit gehen. Ihr Anspruch auf Elterngeld wird dann um weitere vier Monate verlängert.

Die Elternzeit wird zeitlich flexibler: Schon bisher ist es möglich, die Elternzeit-Monate auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes zu übertragen. Das geht für maximal zwölf Monate. Der Arbeitgeber muss damit einverstanden sein. Künftig sollen bis zu 24 Elternzeit-Monate auf spätere Jahre verschoben werden können. Die Monate können dafür auf bis zu drei Blöcke verteilt werden. Ein Beispiel: Zwölf Monate Elternzeit werden direkt nach der Geburt in Anspruch genommen. Weitere sechs Monate ab dem dritten Lebensjahr, etwa mit Beginn der Eingewöhnungsphase für die Kita. Und nochmal sechs Monate wenn es auf die Einschulung zugeht. Der Arbeitgeber muss dafür nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden. Er muss aber drei Monate vorher informiert werden, wenn ein Block zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr genommen wird.

Änderungen für Zwillingseltern: Das Bundessozialgericht hat im vergangenen Sommer Eltern von Mehrlingen eine große Freude gemacht. Weil es im Gesetz dazu keine klare Regelung gibt, entschied es, dass in dem Fall für jedes der Kinder Elterngeld beantragt werden könne. Vater und Mutter von Zwillingen können seitdem zur gleichen Zeit das volle Elterngeld beantragen. Und bekommen dann noch einen Mehrlingsbonus von 300 Euro obendrauf. Setzt Schwesig ihre Pläne um, müssen sich künftige Zwillingseltern davon verabschieden. In Zukunft soll wieder nur ein Elternteil Elterngeld beanspruchen können. Der Bonus bleibt erhalten. Zusätzlich aber werden ihnen zwei weitere Partnermonate zugebilligt. Eltern von Zwillingen können so grundsätzlich bis zu 16 Monate lang Elterngeld beziehen.

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