Zivilprozess gegen den "Stern":4:0 für Hoeneß

Uli Hoeneß

Uli Hoeneß in München vor Gericht: Ein Zivilprozess in Hamburg endete nun zu seinem Gunsten.

(Foto: dpa)

Im Strafprozess in München wurde Uli Hoeneß zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, im Zivilprozess gegen den "Stern" bleibt der ehemalige Fußballmanager der Gewinner. Das Landgericht Hamburg verurteilt den Verlag Gruner + Jahr und einen Reporter zu einer Unterlassungserklärung in vier Punkten.

Von Hans Leyendecker

Uli Hoeneß, der frühere Präsident des FC Bayern, hat gegen das Magazin Stern einen ersten Sieg erzielt: Ein inzwischen auf dem Platz Bayern-übliches 4:0.

Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verurteilte am Freitag den Verlag Gruner + Jahr und einen Stern-Reporter zu einer Unterlassungserklärung in vier Punkten.

Untersagt wurde unter anderem die Behauptung, auf dem Nummernkonto von Hoeneß bei der Zürcher Bank Vontobel sowie auf Unterkonten hätten sich in den Jahren vor 2008 "durchgehend Werte von addiert mindestens 500 Millionen Schweizer Franken befunden". Der Stern hatte diesen Verdacht, gestützt auf einen anonymen Hinweisgeber, geäußert.

Das Magazin darf auch nicht mehr einen angeblichen Zusammenhang zwischen Aktieneingängen im Hoeneß-Depot und Sponsorengeschäften nahelegen. Das Magazin hatte, wiederum gestützt auf einen angeblichen Whistleblower, den Verdacht nahegelegt, Aktieneingänge der Deutschen Telekom seien in Jahren von Vertragsverlängerungen mit dem Bayern-Sponsor Telekom in dem Hoeneß-Depot verbucht worden.

Vom Gericht untersagt wurde die, ebenfalls auf die Hinweise des Informanten gestützte Mutmaßung, Hoeneß habe sich in großem Stil am Dividendenstripping mit T-Aktien beteiligt.

Das Magazin hatte auch mal gefragt, wo das "viele Geld" im Fall Hoeneß geblieben sei und dazu Mutmaßungen angestellt. Der Informant habe drei weitere Geldhäuser ins Spiel gebracht. Danach seien angeblich um 2008 herum erhebliche Summen von dem Hoeneß-Konto bei Vontobel auf Nummernkonten bei drei anderen Schweizer Banken abgeflossen. Auch diese Behauptung hat das Gericht untersagt und, was allerdings üblich ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld im Einzelfall bis zu 250 000 Euro angesetzt.

Mehr als ein üblicher Streit

Der Streitwert wurde vom Gericht auf 200 000 Euro festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens müssen der Verlag und der Reporter je zur Hälfte tragen, ordnete die 24. Zivilkammer an, die allerdings nur die erste Instanz ist. Ein Sprecher des Verlags Gruner + Jahr erklärte, man werde sich die Urteilsbegründung genau anschauen, um dann zu entscheiden, ob man zum Oberlandesgericht ziehen werde.

Hoeneß gegen Stern. Das ist nicht die übliche Nummer, nicht der übliche Streit. Da geht es um vieles. Möglicherweise auch um eigene, verhängnisvolle Fehleinschätzungen des früheren Bayern-Präsidenten.

Mit Blick auf eine bevorstehende Veröffentlichung des Stern hatte Hoeneß im Januar 2013 seine Selbstanzeige überstürzt angeben. Das wäre nicht notwendig gewesen. In der Geschichte ging es zwar um ein Vontobel-Konto, aber der Name Hoeneß tauchte nicht auf.

Hätte Hoeneß, der offenbar eine Enttarnung befürchtete, gelassen reagiert, wäre wohl Zeit geblieben, eine ordentliche, wirksame Selbstanzeige abzugeben. Dann wäre ihm nichts passiert.

In dem Rechtsstreit mit Hoeneß, der von dem Hamburger Presseanwalt Michael Nesselhauf vertreten wird, hatte sich Stern-Anwalt Michael Fricke in einem Schriftsatz auf einen Informanten berufen, der angeblich bei Vontobel arbeite und angeblich aus eigener Anschauung Kenntnisse des Hoeneß-Kontos hatte.

Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft München II, die das Hoeneß-Konto kennt, war der Höchststand auf einem Hoeneß-Konto einmal rund 150 Millionen Euro und der Jahresendstand auf beiden Konten einmal höchstens rund 164 Millionen. Das scheint weg zu sein von der Behauptung des angeblichen Vontobel-Mitarbeiters, auf den Konten hätten sich vor 2008 "durchgehend" Werte in Höhe von mindestens einer halben Milliarde Schweizer Franken befunden.

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