Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz:Stimmzettel mit Angaben zum Frauenanteil sind nicht erlaubt

Mehr Frauen in die Kommunalparlamente - das ist das erklärte Ziel der rot-grünen Regierung in Rheinland-Pfalz. Doch nun haben Verfassungsrichter eine Kampagne im Eilverfahren gestoppt.

Gerade mal bei 16,8 Prozent liegt der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten von Rheinland-Pfalz. Weil die rot-grüne Regierungskoalition mehr weibliche Vertreterinnen gewinnen wollte, änderte sie im vergangenen Jahr das Kommunalwahlgesetz. Demnach sollte auf den neuen Stimmzetteln zum einen ein Satz aus Artikel 3 des Grundgesetzes abgedruckt werden: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".

Zum anderen sollten die Wähler informiert werden, wie viele Frauen und Männer zwei Monate vor der Wahl im jeweiligen Parlament sitzen und wie hoch jeweils der Geschlechteranteil auf den ersten Plätzen der Parteilisten ist. Daraus wird nun nichts. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat das Vorhaben zunächst in einem Eilverfahren gestoppt, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Sie sahen allerdings bereits jetzt "erhebliche Gründe" dafür, dass die Vorschriften verfassungswidrig seien.

Das Gericht sieht durch die geplanten Stimmzettel die Gefahr, dass der Grundsatz der Wahlfreiheit verletzt werde. Dieser beinhalte "einen unbedingten Schutz vor staatlicher Einwirkung" auf die Wahlentscheidung. Der Wähler habe das Recht,"im Zeitpunkt der Stimmabgabe in der Wahlkabine in Ruhe gelassen zu werden". Die rot-grüne Regierungskoalition hatte aufgrund juristischer Zweifel selbst das Gericht angerufen.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) versicherte, dass die Vorgaben des Gerichts für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 problemlos erfüllt werden könnten. Der Wahl werde ordnungsgemäß stattfinden. Mit Blick auf die mit der Neureglung eigentlich angestrebte Frauenförderung erklärte er, die Landesregierung werde nun andere Instrumente entwickeln, um den Anteil der Frauen in den kommunalen Parlamenten und Gremien zu erhöhen.

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