Automatische Suchvorschläge:Google muss nicht für Scientology-Autocomplete zahlen

"Scientology" oder "Betrug" neben dem eigenen Firmennamen bei Google? Auch automatische Wortvorschläge von Suchmaschinen können Persönlichkeitsrechte verletzen. Mit seiner Forderung nach Schadenersatz ist ein Unternehmer jetzt trotzdem vor Gericht gescheitert.

Automatische Wortvorschläge von Internet-Suchmaschinen beschäftigen seit längerem die Gerichte. Jetzt hat ein Unternehmer in einem Rechtsstreit gegen Google einen Teilerfolg erzielt. Bei der Eingabe seines Namens hatte Google die Suche um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt.

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte Google zur Unterlassung der Suchwortkombination des Namens mit dem Begriff "Scientology". Die weitergehende Klage auf Schadenersatz wies das Gericht aber ab (Aktenzeichen 15 U 199/11).

Die Klage war ursprünglich von Kölner Gerichten abgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dann jedoch im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Vorschläge in der Google-Suchmaske (Autocomplete) Persönlichkeitsrechte verletzen können. Der BGH verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Köln, das nun erneut entschied.

Demnach ist Google seiner Pflicht zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen zunächst nicht nachgekommen. Denn 2010 habe der Konzern dem Kläger zunächst lediglich geantwortet, dass "die betreffenden Suchanfragen automatisch erstellt" würden und man daher "dem Wunsch von Einzelpersonen, die derzeit angezeigten Links zu entfernen oder zu ändern, nicht nachkommen" könne.

Später habe Google den Eintrag aber doch gelöscht und damit den Rechtsverstoß beseitigt, "wenn auch erst verspätet", urteilte das Gericht. Deshalb lehnte es auch die Forderung des Klägers nach einer Geldentschädigung ab. Bei der beanstandeten Kombination des Namens mit dem Wort "Betrug" habe Google schnell genug reagiert.

Die Suchmaschinen wollen Nutzern mit der automatischen Vervollständigung unnötige Tipparbeit ersparen. Google hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Funktion ohne jede Wertung nur Begriffe anzeige, die im Netz häufig aufgerufen würden.

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