Streit mit Haribo:Lindt darf goldene Schoko-Bären verkaufen

Goldbärenstreit Haribo und Lindt

Großer Bär und kleiner Bruder: Haribo und Lindt stehen sich im Streit um goldene Pelztiere vor Gericht gegenüber.

(Foto: dpa)

Millionenstreit um Süßigkeiten: Lindt verkauft Schoko-Bären in Goldfolie, dem Goldbären-Fabrikant Haribo schmeckt das gar nicht. Also hat der Konzern geklagt - und ist vor Gericht erst einmal abgeblitzt.

Im millionenschweren Goldbären-Streit mit Haribo kann der Schokoladenhersteller Lindt einen Etappensieg vor Gericht verbuchen. Nach der Niederlage von Lindt & Sprüngli in erster Instanz entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag für den Schokoladenhersteller, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte. Der Senat habe keine hinreichende Ähnlichkeit zwischen der Wortmarke Goldbär und dem Lindt-Teddy erkennen können.

In dem Verfahren ging es um die juristisch schwierige Frage, ob Lindt mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokobären gegen die Haribos Markenrechte für dessen bekannte Fruchtgummi-Goldbären verstößt. Haribo will die goldfarbenen Schoko-Teddys von Lindt verbieten lassen, weil der Bonner Süßwarenhersteller die auf ihn eingetragene Wortmarke "Goldbären" durch den "Lindt-Teddy" verletzt sieht.

Das sah das Gericht jedoch anders. Bereits in seiner vorläufigen Einschätzung des Rechtsstreits während der mündlichen Verhandlung machte der Senat geltend, dass eine Verwechslungsgefahr kaum bestünde. Immerhin trage der "Lindt-Teddy" das Logo des Schokoproduzenten für den Verbraucher gut sichtbar auf seinem Bärenbauch. Auch stehe die Aufmachung des Lindt-Schokobärs in der Tradition des "Goldhasen", den das Unternehmen bereits seit Jahrzehnten erfolgreich im Ostergeschäft vertreibt.

Haribo und Lindt wollen bis zum BGH gehen

All dies müsse sich der Verbraucher gleichermaßen wegdenken, ehe er auf die Bezeichnung "Goldbär" für den "Lindt-Teddy" komme, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte Anfang März. "Man muss mehrfach abstrahieren, um hier den Goldbären herauszudestillieren."

In erster Instanz hatte sich Haribo am Kölner Landgericht Ende 2012 noch durchgesetzt. Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dass aus Verbrauchersicht der nächstliegende Name für den "Lindt-Teddy" schlicht "Goldbär" laute - wegen Form und Farbe des Schokobären.

Beide Süßwarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren unabhängig von der Entscheidung der Kölner Richter durch alle Instanzen zu treiben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart. Den Streitwert hatte das OLG auf fünf Millionen Euro angesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: