Dünge-Verordnung:Etliche Anläufe, keine Lösung

Nur auf Malta ist das Trinkwasser ähnlich hoch mit Nitrat belastet wie in Deutschland. Doch eine neue Dünge-Verordnung, die die Gefahr aus der Gülle verhindern soll, lässt seit Jahren auf sich warten.

Von Marlene Weiß

Die Grünen fanden deutliche Worte, ganz wie es sich für eine Oppositionspartei im Bundestag gehört: Die Bundesregierung ignoriere EU-Gesetze zum Grundwasserschutz, hieß es in ihrem Antrag, nehme eine Gefährdung der Gesundheit in Kauf, gebe der Landwirtschaft Anreize, noch intensiver zu produzieren. Kurzum: Es sollte endlich etwas gegen das Nitrat im Grundwasser getan werden, so wie es die EU vorschreibt. Eine schärfere Dünge-Verordnung sollte her.

Das war 1995. 19 Jahre und fünf Regierungen später, davon zwei mit Beteiligung der Grünen, hat sich an der Debatte nicht viel geändert. Bauern bringen weiter Gülle, Mist, Kunstdünger und nun auch Gärreste aus der Biogasanlage auf die Felder, weil Pflanzen Stickstoff zum Wachsen brauchen. Was die nicht aufnehmen können, landet irgendwann im Grundwasser, vor allem in Form der Stickstoffverbindung Nitrat. Das sollte eigentlich die Dünge-Verordnung verhindern, sie ist Teil der Umsetzung eines EU-Gesetzes von 1991 zum Grundwasserschutz. Nur: Mit dieser Umsetzung hapert es.

In Europa ist Deutschland mit Malta das Schlusslicht, was das Nitrat im Wasser angeht. Zwar sind die Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft, Hauptgrund für das Nitrat im Grundwasser, lange gesunken. Aber seit einigen Jahren steigen sie wieder. Das 2007 erklärte Ziel der Bundesregierung, die Überschüsse bis zum Jahr 2010 auf 80 Kilogramm je Hektar zu begrenzen, ist heute noch nicht erreicht.

Seit Jahren streiten Bauern, Politiker, Umweltverbände und Wasserwerke daher über eine schärfere Düngeverordnung. 2012 empfahl eine Expertenkommission eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff, der pro Jahr auf einem Hektar Land verteilt werden darf. Auch bei der Kontrolle wollten die Experten Änderungen. Denn die Bilanz, mit der die Bauern derzeit nachweisen, dass ihr Stickstoff-Überschuss unter dem Grenzwert bleibt, kann sehr ungenau sein. Mit der Hoftor-Bilanz, die Umweltschützer fordern, wäre das genauer: Dabei wird der Stickstoff, der durch das Hoftor in den Betrieb hineinkommt - zum Beispiel als Dünger - mit dem verglichen, der das Tor in der anderen Richtung passiert, etwa in den geernteten Pflanzen.

Im Oktober 2013 leitete die EU-Kommission sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil es den EU-Grundwasserschutz nicht umsetzt. In den kommenden Monaten will das Landwirtschaftsministerium nun einen neuen Entwurf für eine Düngeverordnung vorlegen, die mit EU-Recht konform ist; bis Ende des Jahres soll sie in Kraft treten. Die 170-Kilogramm-Obergrenze soll Teil der Novelle sein. Auch die Bilanz-Regelung soll realistischer werden. Der Bauernverband ist nicht begeistert.

Linktipp: Wieso das Trinkwasser in München am saubersten ist, erläutert Nadia Pantel in diesem Text.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: