Bundesverfassungsgericht zu Rüstungsexporten:Panzerdeals in der Grauzone

Kampfpanzer Leopard 2

Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 in voller Fahrt auf einem Testgelände

(Foto: dpa)

Rüstungsexporte sind grundsätzlich verboten. Über jede Ausnahme entscheidet bislang der Bundessicherheitsrat - im Geheimen. Die Opposition hält das für intransparent. Nun befasst sich erstmals das Bundesverfassungsgericht mit dem heiklen Thema.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Panzer für Saudi-Arabien? Während man sich in Berlin den Kopf darüber zerbricht, ob Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den - vom deutschen Plazet abhängigen - Verkauf von 150 Leopard-2-Panzern durch Spanien wirklich stoppen will, hat das Thema die Karlsruher Agenda erreicht. Dort könnte der Panzerdeal Rechtsgeschichte schreiben, selbst wenn er platzt. Erstmals befasst sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag eingehend mit den Informationsrechten des Parlaments bei Rüstungsexporten. Geklagt haben die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul - aus Anlass der grundsätzlichen Genehmigung eines Kampfpanzer-Exports an Saudi-Arabien vor drei Jahren.

Schon hier ist eine Einschränkung nötig. Anlass der Klage war die angebliche Genehmigung. "Wir haben damals nicht einmal erfahren, ob tatsächlich eine Entscheidung gefallen ist", sagt Ströbele. Deshalb hatte der Politiker und Jurist in den Sommerferien 2011 selbst eine Organklage formuliert. Gemessen an den Karlsruher Ansprüchen ist sie knapp ausgefallen. Dennoch hatte Ströbele offenkundig das richtige Gefühl für die verfassungsrechtliche Lücke: Der Zweite Senat mit Präsident Andreas Voßkuhle als Berichterstatter wird sich - laut Verhandlungsplan - intensiv mit dem Thema beschäftigen.

Rüstungsexporte spielen sich in einer verfassungsrechtlichen Tabuzone ab. Denn nach Artikel 26 sind sie grundsätzlich verboten; hier manifestiert sich die historische Erfahrung, aus der heraus das Grundgesetz auf eine Friedensordnung verpflichtet ist. Das Verbot ist also die Regel und die Genehmigung die Ausnahme - rechtlich gesehen. Besonders sensible Rüstungsentscheidungen werden bisher vom Bundessicherheitsrat - dem mehrere, aber nicht alle Minister angehören - unter Vorsitz der Kanzlerin getroffen.

Forderung nach mehr Transparenz

Im Zentrum der Verhandlung steht die Forderung nach mehr Transparenz. Erst vor einer Woche hatte die große Koalition hier Verbesserungen angekündigt. Der jährliche Rüstungsexportbericht soll um einen Zwischenbericht erweitert werden, zudem soll breiter informiert werden. Den Grünen genügt das nicht, ihre Klage richtet sich gegen das hartnäckige Schweigen der Bundesregierung in einer Fragestunde vom 6. Juli 2011. Den bohrenden Fragen der Opposition - darf man Panzer an Menschenrechtsverletzer liefern? - hatte die Regierung wenig mehr entgegenzusetzen als den Hinweis, der Bundessicherheitsrat tage nun mal geheim, das sei schon immer so gewesen.

Karlsruhe hat die Informationsrechte der Abgeordneten über die Jahre zur harten Währung gemacht - zuletzt bei der Bundestagsbeteiligung an der Eurorettung, davor mehrmals bei den Fragerechten der Untersuchungsausschüsse. Dass die Geheimniskrämerei beim Rüstungsexport das "Staatswohl" schützen solle, dieses Argument wird die Richter jedenfalls kaum überzeugen: Das Staatswohl sei nicht nur der Regierung, sondern auch dem Bundestag anvertraut, bemerkte das Gericht im Jahr 2009.

Andererseits hat das Gericht auch anerkannt, dass eine Regierung nicht alles offenlegen muss; es räumt ihr einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" ein. Deshalb könnte die Lösung in der Mitte liegen. Unter Gliederungspunkt III. will sich der Senat beispielsweise mit der Möglichkeit befassen, ein der Geheimhaltung verpflichtetes parlamentarisches Kontrollgremium zu informieren - wie das bei der Kontrolle der Geheimdienste praktiziert wird. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

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