Urteil in Mordprozess:Lebenslange Haftstrafe

Das Münchner Landgericht verurteilt einen Brucker wegen Mordes. Der Mann hat vor einem Jahr seine Lebensgefährtin umgebracht.

Von Andreas Salch

Wegen heimtückischen Mordes an seiner Lebensgefährtin hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II den 67-jährigen Norbert W. aus Fürstenfeldbruck zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Rentner hatte seiner Partnerin an deren 60. Geburtstag am 13. April vergangenen Jahres ein Küchenmesser mit einer rund 15- Zentimeter langen Klinge in den Hals gestoßen, als sie vor einem Spiegelschrank im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung stand. Bettina P. hatte ihren Partner nicht sehen können, als er sich ihr von hinten näherte, da die Türen des Schranks aufgeklappt waren. Die 60-Jährige überlebte die Messerattacke, da weder eine Arterie noch eine Vene verletzt wurde. Da sie aber noch atmete, hatte ihr der Angeklagte anschließend mehrere Minuten lang Mund und Nase zugehalten, bis sie erstickt war.

Norbert W. war zum Zeitpunkt der Tat verschuldet. Um die Beziehung zu Bettina P. nicht zu gefährden, nahm er einen Kredit auf, um den Lebensstandard halten zu können. Das Leben des Angeklagten war mehr Schein als Sein, sagte der Vorsitzende Richter, Martin Rieder, bei der Urteilsbegründung. Trotz der finanziellen Klemme, in der er sich befand, schenkte Norbert W. seiner Partnerin zu ihrem Geburtstag einen Gutschein für eine Reise nach Stuttgart sowie zwei Karten für ein Musical. Der Gutschein jedoch war ein "Luftschloss" gewesen, sagte W. vor Gericht. Anfangs habe er gedacht, er werde dies Bettina P. erst auf der Fahrt nach Stuttgart offenbaren. Doch dann habe er es ihr kurz nachdem er den Gutschein überreicht habe, gesagt. Bettina P. habe ihn hierauf verhöhnt und "Schlappschwanz" genannt, so Norbert W. Außerdem soll sie ihm gesagt haben, dass sie in Wirklichkeit einen anderen Mann liebe. Daraufhin war der 67-Jährige in die Küche gegangen. Er holte sich das Messer, mit dem er auf Bettina P. einstach. Norbert W.s Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Adams, wertete die Tat als Totschlag und plädierte für eine Haftstrafe von 13 Jahren. Das Gericht aber folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung stand Norbert W. auf und sagte unter Tränen, er habe zwar "etwas sehr Böses getan, aber er sei kein böser Mensch

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