Freihandelsabkommen:Das globale Grundrecht auf ungestörte Investition

Hebelt das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA die Demokratie und den Rechtsstaat aus? Wie die EU-Kommission versucht, mit einer Internet-Anhörung die Öffentlichkeit bis zur Europawahl zu beruhigen.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es geht im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA nicht nur darum, ob künftig Chlorhühnchen aus den USA in deutschen Supermarktregalen liegen. Es geht um viel mehr - um Fundamentalfragen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es geht darum, ob den internationalen Investoren, also Großkonzernen, ein Sonderrecht gebacken wird, das sie besser, großzügiger und zugeneigter behandelt als jeden Anderen.

Für die Klagen der Multis sollen nämlich nicht die ordentlichen Gerichte zuständig sein, sondern private Schiedsgerichte, die mit Investitions-Spezialisten besetzt sind - weil es um den Schutz von Investitionen geht. Die Verhandlungen dieser Schiedsgerichte sollen geheim sein, ihre Urteile nicht anfechtbar. So ist es geplant. Diese privaten Schiedsgerichte würden damit so mächtig wie das Bundesverfassungsgericht, ja noch mächtiger: Sie sollen nämlich die Macht haben, Gesetze, die vom Parlament beschlossen sind, zu einem Investitionshindernis zu erklären - und den Konzernen für die Beeinträchtigung ihrer Investition Schadenersatz zuzusprechen, auch in Milliardenhöhe.

Sieht so der globalisierte Rechtsstaat aus? Wird Recht zu einem privaten Rechtsgut? Die Pläne sind die Realisierung eines neuen globalen Wirtschafts-Grundrechts auf ungestörte Investitionsausübung. Man kann sich ausmalen, was da künftig alles zu einem schadenersatzpflichtigen Investitionshindernis werden könnte: nationale Umwelt- und Verbraucherschutzrechte, Arbeitsschutzvorschriften, Buchpreisbindung, vielleicht die betriebliche Mitbestimmung und der Mindestlohn; gewiss auch ein Fracking-Verbot. Der schwedische Vattenfall-Konzern klagt bereits gegen die Bundesrepublik auf 3,7 Milliarden Schadenersatz wegen der Energiewende.

Schiedsgerichtsklauseln sind keine neue Erfindung. Aber als Klauseln zum Schutz von Investitionen waren sie bisher nur üblich, wenn diese in einem Staat mit niedrigem Rechtsstandard getätigt wurden. In funktionierenden Rechtsstaaten braucht man sie nicht. Sind sie hier der Ausverkauf von Demokratie und Rechtsstaat? Die Kritik an den Plänen ist jedenfalls so heftig, dass der SPD-Chef und Bundeswirtschaftsminister Gabriel aufschreckte: "Wir brauchen Freihandel, aber keine Regelungen zum Investitionsschutz, die unsere Gerichtsbarkeit aushebeln"; er schrieb an die EU-Kommission. Diese sah ein, dass die Pläne den Europa-Wahlkampf stören. Sie legte die Beratungen über die Schiedsgerichte für drei Monate auf Eis und beraumte eine Befragung der Öffentlichkeit an, um wieder Ruhe in die Kiste zu kriegen.

http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/ forms/dispatch?form=ISDS: Das ist die Internet-Adresse dieser Beruhigungsaktion. Wer sie aufruft, stößt auf einen Fragebogen , den man als Organisation oder Privatperson beantworten kann. Einfach ist das nicht, die "Erläuterung der Problematik" in den zwölf Fragen ist kompliziert, etwa auf dem Niveau des zweiten Jura-Staatsexamens. Immerhin: Es gibt das Dokument in Deutsch und die Befragung soll offenbar Vertrauenswerbung sein. Das klingt wunderbar, ist es aber nicht: Während die EU-Kommission den lernbegierigen Zuhörer mimt, hat das EU-Parlament kurz vor Ostern schon über eine Verfahrensverordnung für Investitionsschutz und Schiedsgerichte abgestimmt. Sie wurde genehmigt, gegen die Stimmen der Grünen und Linken. Es handelt sich zwar nicht explizit um eine Ordnung für das künftige EU/USA-Handelsabkommen, sondern um allgemeine Regeln; praktisch ist es eine Blaupause.

Die Grundregeln sind festgelegt, erstmals auf EU-Ebene; denn für Investitionsschutzklauseln ist seit dem Lissabonner Vertrag die EU zuständig. Weil sie Macht hat, das zu tun, nutzt sie die auch: für ein Grundrecht auf ungestörte Investitionen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: