Gesetzentwurf von Justizminister Maas:Härtere Strafen bei Verbrechen aus Hass

Bundesjustizminister Heiko Maas

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im März 2014 bei einem Pressegespräch. Sein Ministerium will Hass-Verbrechen härter bestrafen lassen.

(Foto: dpa)

Eine späte Folge der NSU-Morde: Wer aus rassistischen Motiven Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Urteilen rechnen. Mit seinem Gesetzentwurf will Justizminister Maas Gerichte und Ermittler für derartige Beweggründe sensibilisieren. Er sagt: "Nie wieder dürfen Justiz und Polizei blind" gegenüber solchen Motiven sein.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wer aus rassistischen Motiven Straftaten begeht, muss mit härteren Urteilen rechnen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will, dass solche Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden. Sein Ministerium hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Abstimmung an die Bundesländer versandt, der eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs vorsieht.

Maas sagte der Süddeutschen Zeitung, künftig werde es "eine ausdrückliche Regelung geben, damit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden können". Dadurch wolle er auch "die Ermittlungsbehörden frühzeitig für derartige Motive sensibilisieren". Diese sollten "bereits bei ihren Ermittlungen diese Motive besonders im Blick haben", sagte Maas.

"Nie wieder dürfen Justiz und Polizei blind" gegenüber solchen Beweggründen sein.

Deshalb soll jetzt Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs geändert werden. In ihm sind die Grundsätze der Strafzumessung für alle Delikte geregelt. Bisher heißt es in dem Paragrafen, dass die Gerichte bei der Festlegung des Strafmaßes unter anderem "die Beweggründe und die Ziele des Täters" beachten müssen. Diese Vorschrift soll nun ergänzt werden. Künftig müssen von den Richtern "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Motive des Täters berücksichtigt werden.

Opferverbände halten die Änderung für unzureichend

Im Strafgesetzbuch ist allerdings schon jetzt geregelt, dass Richter auch die "Gesinnung, die aus der Tat spricht," beachten müssen. Kritiker werfen Maas deshalb vor, die Neuregelung habe eher symbolischen Charakter. Das Justizministerium weist diesen Vorwurf jedoch zurück. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, durch die ausdrückliche Aufnahme rassistischer Beweggründe in den Katalog der Strafzumessungsumstände wolle man diese Motive "für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker hervorheben".

Union und SPD hatten sich grundsätzlich bereits bei den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, in diesem Bereich etwas zu ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden." Diese Vorgabe setzt Maas jetzt um.

Opferverbände halten die Änderung jedoch für unzureichend. Sie beklagen vor allem, dass sich der Umgang mit Opfern rassistischer Gewalt schon weit vor der Gerichtsverhandlung ändern müsse. Die Polizei am Tatort erkenne rassistische Motive manchmal nicht oder ignoriere sie in Einzelfällen sogar. Das Problem haben auch Union und SPD erkannt. In ihrem Koalitionsvertrag heißt es: "Bei Polizei und Justiz stärken wir die interkulturelle Kompetenz und steigern die personelle Vielfalt." Bisher hat die neue Regierung dazu allerdings noch keine Initiative ergriffen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: