Explosion im Mixer:Bombenbauer erringt Teilerfolg beim BGH

Er wollte eine Bombe bauen - doch die Zutaten explodierten bereits im Küchenmixer. Ist das allein schon strafbar? Der Bundesgerichtshof hat Bedenken.

Ein Student wollte eine Bombe bauen, was ihm misslang. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn deshalb 2013 zu drei Jahren Haft. Nun hat der 27-Jährige vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen: Das Gericht hob am Donnerstag seine Verurteilung wegen Attentatsvorbereitungen auf und wies den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück.

Das Landgericht Frankfurt muss nun den Prozess zum Teil neu aufrollen und klären, ob der junge Mann damals schon fest zu einem Anschlag entschlossen war. Sollte das nicht der Fall sein, kann er mit einer milderen Strafe rechnen.

Der Deutsche afghanischer Herkunft hatte sich im Internet eine Anleitung zum Bombenbau heruntergeladen, die Zutaten besorgt und im Januar 2011 mit dem Bau einer Rohrbombe begonnen. Doch die Mischung explodierte, als er Leuchtkugeln aus Feuerwerkskörpern mit Schwarzpulver und dem Abrieb von Streichhölzern im Mixer zerkleinern wollte. Er erlitt schwere Verbrennungen. Seidem sitzt in Untersuchungshaft.

"Er nahm es in Kauf Menschen zu töten"

Dem Landgericht zufolge hatte der Maschinenbau-Student aus Frankfurt, der einen islamistischen Hintergrund haben soll, einen konkreten Einsatzzeitpunkt und -ort für die Rohrbombe noch nicht bestimmt. Er hätte aber zumindest billigend in Kauf genommen, die Bombe in der Öffentlichkeit zu zünden und dadurch Menschen zu töten.

Der BGH urteilte: Strafbar seien derartige Vorbereitungen nur, wenn der Täter zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat wie einem Bombenanschlag "bereits fest entschlossen" sei. Dass er diese nur "für möglich hält und billigend in Kauf nimmt", reiche nicht aus.

Sollte das Landgericht keinen solchen festen Entschluss bei dem Angeklagten feststellen können, geht er dennoch nicht straffrei aus. Denn er war auch wegen der fahrlässig herbeigeführten Explosion verurteilt worden. Dieser Strafteil bliebe dann bestehen.

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