Ehemaliger SPD-Abgeordneter:Ermittlungen gegen Edathy geraten ins Wanken

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Sebastian Edathy hält die Durchsuchungsbeschlüsse für rechtswidrig. (Foto: Michael Reichel/dpa)

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Als sie seine Wohnung durchsuchen ließ, habe er noch die Immunität eines Abgeordneten genossen. Falls er recht hat, steht die Rechtmäßigkeit der gesamten Ermittlungen infrage.

Von Hans Leyendecker und Tanjev Schultz

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete sieht einen schweren Formfehler bei den Ermittlern. Als diese am 10. Februar die Wohn- und Büroräume Edathys durchsuchten, sei sein "Mandatsverhältnis" noch gar nicht erloschen gewesen. Er habe noch die Immunität eines Bundestagsabgeordneten genossen. Diese Information teilte am Freitag Edathys Berliner Anwalt Christian Noll mit. Wenn er recht haben sollte, könnte das für die ermittelnde Staatsanwaltschaft Hannover unangenehm werden. Die Rechtmäßigkeit der gesamten Ermittlungen wegen Kinderpornografie stünde dann infrage.

Unstreitig ist, dass dem Bundestag am 7. Februar eine Ausfertigung einer Erklärung zuging, in der Edathy auf sein Mandat verzichtete. Einen Tag später gab der SPD-Politiker seinen Rückzug auch der Öffentlichkeit bekannt. Er berief sich auf "gesundheitliche Gründe". Das war an einem Samstag. Am folgenden Montag, dem 10. Februar, legten die Ermittler los. Und weil bei einer Durchsuchung auch die Presse hinzukam, wusste bald die ganze Öffentlichkeit, dass gegen Edathy wegen des Verdachts ermittelt wird, er habe Kinderpornografie besessen.

Nun sagt Anwalt Noll: Die Bestätigung des Mandatsverzicht sei erst am 10. Februar erfolgt - und Edathy deshalb bis zum Ablauf dieses Tages noch immer Abgeordneter gewesen. Aus Nolls Sicht verstieß der Durchsuchungsbeschluss gegen das Grundgesetz. Damit seien die daraus resultierenden Sicherstellungen rechtswidrig gewesen. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe die Abgeordnetenrechte von Sebastian Edathy verletzt.

Edathy hat nun an die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz das Ersuchen gestellt, die Staatsanwaltschaft Hannover umgehend von der Zuständigkeit für das Ermittlungsverfahren zu entbinden.

Angeblich kinderpornografisches Material auf Edathys Laptop

Vorige Woche war bekannt geworden, dass das Landeskriminalamt bei einer Auswertung der Verbindungsdaten von Edathys Dienst-Laptop den Aufruf angeblich eindeutig kinderpornografischer Bilddateien aus dem Internet festgestellt haben will. Zudem sollen in der Wohnung angeblich jugendpornografische Schriften gefunden worden sein. Nun aber steht die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen infrage. Edathy hatte bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei ging es vor allem darum, ob die Ermittler aus dem Bestellen strafrechtlich nicht relevanter Nacktaufnahmen einen Anfangsverdacht herleiten konnten, der die Durchsuchungen rechtfertigte. Nun kommt noch das Immunitätsrecht hinzu.

Die Verwaltung des Bundestags teilte am Freitagnachmittag auf Anfrage mit: Der Bundestagspräsident habe tatsächlich erst am Montag, den 10. Februar, den Mandatsverzicht Edathys bestätigt. Edathys Version stimmt also an diesem Punkt. Von der Staatsanwaltschaft war dazu noch keine Stellungnahme zu bekommen.

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