Urteil des EU-Gerichts:Deutschland muss Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug senken

Puppen, Teddys oder Seifenblasen enthalten teils gefährliche Chemikalien. Die Grenzwerte hierfür sind in Deutschland teilweise nicht niedrig genug - deshalb muss die Bundesrepublik nun die Vorgaben der EU übernehmen.

Deutschland muss seine Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden ( Rechtssache T-198/12). Viele Spielwaren sind mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet. Einige Substanzen sind im Extremfall unmittelbar gefährlich, andere wirken langfristig im Körper.

Bei Arsen, Quecksilber und Antimon muss sich die Bundesrepublik dem Urteil zufolge nun an die im europäischen Recht festgelegten Obergrenzen halten. Bei Blei darf vorerst weiter der eigene Grenzwert gelten. Die Bundesregierung kann Rechtsmittel einlegen.

Deutschland hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaubt Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.

Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme in den Körper. Nach deutschem Recht gelten einheitliche Grenzwerte für einen Schadstoff - egal, ob ein Material fest, flüssig oder staubig ist. Das EU-Recht hingegen ist bei staubigen Materialien (zum Beispiel Kreide) oder bei flüssigen Stoffen (etwa Seifenblasenflüssigkeit) strenger als das deutsche Recht.

Für Material, das bei Gebrauch abgeschabt werden kann, sind indes die deutschen Grenzwerte strikter als die EU-Vorgaben - hier kann es um die Außenhaut von Puppen oder die Lackierung von Spielzeugautos gehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: