Urteil in Berlin:Strafe für NPD-Spitzenleute

Gericht bestätigt Hausverbot gegen NPD-Chef Voigt

Udo Voigt will nach dem Urteil in Revision gehen

(Foto: dpa)

Das Verfahren zog sich jahrelang hin: 2006 hatten NPD-Politiker den Fußballspieler Patrick Owomoyela verunglimpt. Jetzt hat ein Berliner Gericht die Spitzenmänner der Partei verurteilt - unter ihnen Udo Voigt, den Kandidaten zur Europawahl.

Von Jan Bielicki

Gut eine Woche vor der Europawahl hat das Berliner Landgericht den Spitzenkandidaten der rechtsextremen NPD zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Udo Voigt hatte sich nach Überzeugung der Richter der Volksverhetzung und Beleidigung schuldig gemacht, wie Gerichtssprecher Tobias Kaehne am Mittwoch mitteilte.

Unter Voigts Ägide als Parteichef hatte die NPD 2006 in einem sogenannten WM-Planer den damaligen Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch verunglimpft. NPD-Vize Frank Schwerdt und der damalige Parteisprecher Klaus Beier erhielten darum jeweils sieben Monate auf Bewährung. Das jahrelange Verfahren ist damit jedoch nicht zu Ende: Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten an, erneut Revision einzulegen.

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