Auffassung des EU-Generalanwalts:Zuwanderer ohne Job haben keinen Hartz-IV-Anspruch

Dämpfer für die EU-Kommission: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof stützt die deutsche Linie im Umgang mit Migranten aus EU-Staaten. Demnach darf die Bundesrepublik arbeitslosen Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das Gericht folgt dem Plädoyer in der Regel.

Von Roland Preuß

Deutschland darf nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Zuwanderern aus anderen EU-Staaten, die keine Arbeit haben, Hartz-IV-Leistungen verweigern. Dies gelte besonders für EU-Bürger, die umziehen, um Sozialleistungen zu beziehen, und sich nicht um einen Job bemühen, schreibt der Generalanwalt am EuGH, Melchior Wathelet, in seinem Schlussantrag vom Dienstag.

In dem Verfahren geht es um eine Regelung im Sozialgesetzbuch, die bedürftige Zuwanderer pauschal von Hartz-IV-Leistungen ausschließt. Diese erlaube zu Recht, "Missbräuche und eine gewisse Form von ,Sozialtourismus' zu verhindern". Die Stimme des Generalanwalts hat Gewicht, das oberste Gericht der EU folgt dem Plädoyer in der Regel.

Wenige Tage vor der Europawahl stellt sich der Generalanwalt damit auf die Seite der Bundesregierung und gegen die EU-Kommission. Die Bundesregierung verteidigt vor dem EuGH die Regelungen im Sozialgesetzbuch. Diese betreffen nur Zuwanderer, die ohne Job oder auf Arbeitssuche sind, nicht aber EU-Bürger, die ihre Stelle in Deutschland verloren haben. Die EU-Kommission hatte in ihrer Stellungnahme im Januar gefordert, dass auch EU-Zuwanderer ohne Arbeit nicht mehr pauschal von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürften. Mehrere deutsche Sozialgerichte haben bereits in diesem Sinne geurteilt. Damit würden EU-Zuwanderer ohne Job leichter Sozialleistungen in Deutschland erhalten, jeder entsprechende Antrag müsste individuell geprüft werden.

Angst vor Zuwanderungs ins deutsche Sozialsystem

Die Stellungnahme der Kommission hatte scharfe Kritik insbesondere aus der Union ausgelöst. Die Kommission ermögliche so die massenhafte Zuwanderung aus armen EU-Ländern wie Rumänien und Bulgarien ins deutsche Sozialsystem, hieß es.

In dem EuGH-Verfahren geht es um eine Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 in Deutschland leben. Jahrelang wohnte die Frau bei ihrer Schwester in Leipzig, nahm keine Arbeit auf und beantragte Hartz-IV-Leistungen, was das Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Rumänin. Das Sozialgericht Leipzig hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Laut Generalanwalt Wathelet ist es "legitim", dass ein EU-Staat einem EU-Bürger Sozialleistungen verweigern kann, soweit dieser nur einwandert, um "Sozialhilfe in einem anderen Mitgliedstaat zu erhalten". Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Deutschland eines der weltweit beliebtesten Einwanderungsländer

Anfang des Jahres hatten Rumänen und Bulgaren die volle EU-Freizügigkeit auch in Deutschland erhalten, wodurch der Zuzug aus beiden Ländern weiter zunehmen dürfte. Die große Mehrheit der EU-Zuwanderer kommt zur Arbeit nach Deutschland, allerdings klagen einige Städte wie Duisburg, Dortmund oder Mannheim über eine starke Belastung durch Armutsmigranten.

Nach einer Untersuchung der OECD ist Deutschland mittlerweile zu einem der weltweit beliebtesten Einwanderungsländer geworden. Mit etwa 400 000 dauerhaften Zuwanderern im Jahr 2012 liege die Bundesrepublik unter den Industriestaaten erstmals auf dem zweiten Rang hinter den USA.

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