Datenschutz:In den Speichern des Bundestags

Die Abgeordneten wehren sich dagegen, dass ihre Verbindungsdaten drei Monate gespeichert werden. Aber wie war das mit der Vorratsdatenspeicherung?

Ein Kommentar von Robert Roßmann

Manchmal sind Bundestagsabgeordnete doch erstaunliche Wesen. Da wird seit vielen Jahren über Sinn und Unsinn der Zweitwohnungssteuer diskutiert. Und dann gibt es Parlamentarier, die davon nichts mitbekommen haben wollen - und deshalb "vergessen" haben, die Steuer zu entrichten. Ähnlich verhält es sich mit der Datenspeicherung im Bundestag. Seit mehr als zehn Jahren streiten die Fraktionen erbittert über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was mit den eigenen Daten im Bundestag passiert, haben sich die meisten Abgeordneten aber nie gefragt.

Wegen der Durchsuchungen beim ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy wurde jetzt bekannt, dass die Verbindungsdaten der Parlamentarier drei Monate lang gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über die aufgerufenen Internetseiten oder über Absender und Adressaten von E-Mails. Zusätzlich macht die Bundestagsverwaltung regelmäßig Sicherungskopien aller Daten, dabei werden dann sogar Inhalte von Mails und anderen Dokumenten gespeichert.

Das ist zunächst einmal völlig legal. Die Bundestagsverwaltung hat sich schon vor Jahren mit dem Personalrat auf eine Dienstvereinbarung verständigt, die genau diese Form der Datenspeicherung regelt und zulässt. Und die zuständige Kommission des Ältestenrats hat das Verfahren immer gebilligt.

Auch Edathy verhält sich in dem Streit bigott

Richtig ist die Vereinbarung aber trotzdem nicht. Sie ist sogar schädlich. Denn sie gefährdet das Vertrauen der Bürger in ihre Parlamentarier. Wer sich an seinen Abgeordneten wendet, will sich sicher sein können, dass sein Anliegen nicht ungewollt bei Dritten landet. Die Datenspeicherung in der jetzigen Form gefährdet in letzter Konsequenz sogar die freie Mandatsausübung. Denn Abgeordnete müssen sich immer darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation und ihre Daten wirklich niemand anderem zugänglich sind.

Dass sich unter den Abgeordneten jetzt Protest regt, ist also gut und überfällig. Dass sich auch Parlamentarier der Union über die Speicherpraxis empören, ist allerdings erstaunlich. CDU und CSU haben jahrelang für eine umfangreiche anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekämpft. Was die Unionsabgeordneten 80 Millionen Bürgern zumuten wollten, möchten sie jetzt für sich nicht akzeptieren. Das gilt mit Abstrichen auch für die Sozialdemokraten. Offizielle Beschlusslage der SPD ist immer noch ein Parteitagsvotum für die Vorratsdatenspeicherung. Aber auch Edathy verhält sich in dem Streit bigott. Er hatte die Vorratsdatenspeicherung immer verteidigt und deren Einsatz sogar bei der Aufklärung minder schwerer Straftaten gefordert. Nun jammert er, dass wegen der Speicherpraxis im Bundestag seine eigenen Verbindungsdaten zur Aufklärung seiner Taten genutzt werden können.

Der Ältestenrat will die Speicherpraxis im Bundestag jetzt überprüfen. Man kann nur hoffen, dass er die Datensammlung deutlich beschränkt - nicht wegen Edathy, sondern trotz Edathy.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: