EU-Bürger sollen künftig nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen, wenn sie Sozialleistungen missbraucht haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.
Demnach sollen Personen aus anderen EU-Ländern, denen das Aufenthaltsrecht aberkannt wurde, "von Amts wegen" und damit zwangsläufig mit einem befristeten Wiedereinreiseverbot belegt werden. Bislang ist dies nur auf Antrag möglich, etwa wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist.
Bisher können EU-Bürger jederzeit in die Bundesrepublik zurückkehren, auch wenn ihnen wegen rechtlicher Verstöße das Aufenthaltsrecht aberkannt wurde. Das Einreiseverbot soll den Unterlagen zufolge fünf Jahre nicht überschreiten.
Betrug beim Kindergeld soll unterbunden werden
Bürgern aus EU-Staaten drohen außerdem bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe, wenn sie zur Beschaffung von Aufenthaltsbescheinigungen falsche oder unvollständige Angaben machen.
Mit dem Vorhaben soll auch der unberechtigte Bezug von Kindergeld unterbunden werden. Künftig muss ein Antragsteller daher für sich und das Kind die Steuer-Identifikationsnummern angeben.
Ferner soll das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern zur Arbeitssuche befristet werden. Für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten soll es nur dann erteilt werden, wenn die begründete Aussicht auf eine Anstellung besteht. Zur stärkeren Bekämpfung von Schwarzarbeit wird die Zusammenarbeit der Behörden ausgebaut.
Der Entwurf, aus dem zuerst die Zeitung Freitag in einer Vorabmeldung zitiert hatte, beruht auf Vorschlägen einer Staatssekretärsrunde der Regierung. Ende März hatte sie in einem Zwischenbericht erste Maßnahmen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen vorgeschlagen.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ressorts und soll nach Angaben des Innenministeriums Anfang Juni vom Kabinett beschlossen werden.