AGB und Verbraucherschutz:Whatsapp muss Nutzer auf Deutsch informieren

AGB und Verbraucherschutz: Bald auch auf deutsch? Die Nutzungsbedingungen von Whatsapp

Bald auch auf deutsch? Die Nutzungsbedingungen von Whatsapp

Viele Menschen in Deutschland schreiben sich über Whatsapp, aber die Vertragsbedingungen können sie nur auf Englisch lesen, im Impressum finden sie keine Telefonnummer. Für das Berliner Landgericht ist das "nicht zumutbar".

Ein Gericht zwingt den Kurzmitteilungsdienst Whatsapp nachzubessern. Das Unternehmen, das seit kurzem Facebook gehört und seinen Dienst auch in deutscher Sprache anbietet, darf keine Vertragsbedingungen verwenden, die nur auf Englisch zu lesen sind. Für Nutzer in Deutschland sei das nicht zumutbar, urteilte das Berliner Landgericht (hier das Urteil als PDF). Es sei nicht zu erwarten, dass deutsche Nutzer die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstünden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nacharbeiten muss Whatsapp den Richtern zufolge auch beim Impressum. Das Gericht forderte, dass Whatsapp Ansprechpartner und Postanschrift nennt. Auf der Seite ist bisher lediglich eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angegeben.

Whatsapp verfügt anders als zum Beispiel Google über kein Büro in Deutschland. Dennoch ist das Landgericht zuständig, weil Whatsapp sich durch Werbung und eine teilweise auf Deutsch angebotene Webseite explizit an deutsche Nutzer wendet, erklärt die Rechtsexpertin Bianca Skutnik vom vzbv. Die unerlaubte Handlung werde in Deutschland begangen, also sei auch ein deutsches Gericht zuständig.

Whatsapp hatte zuvor die Entgegennahme der Klage verweigert. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil, also in Abwesenheit von Whatsapp. Das Unternehmen hat nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig. Falls Whatsapp das Urteil ignoriere, wie schon die Klageschrift, werde der vzbv die Zwangsvollstreckung beantragen. Dem Messengerdienst droht dann laut Urteil ein Ordnungsgeld; bis zu 250.000 Euro.

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