Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Linken, geht anwaltlich gegen kritische Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vor. Am Mittwoch erreichte den Spiegel-Verlag in Hamburg nach Informationen von SZ.de ein Unterlassungsbegehren des Berliner Medienanwaltes Johannes Eisenberg. Darin wird mit Datum vom 3. Juni verlangt, seine Mandantin Kipping dürfe nicht mehr mit einem brisanten Papier in Verbindung gebracht werden, das laut Spiegel aus dem Vorstandsbüro der Linken-Parteizentrale stamme. Papier und Anwaltsschreiben liegen SZ.de vor.
Der Spiegel zitiert in seiner aktuellen Ausgabe unter dem Titel "Katja, die Grobe" aus dem genannten Papier, das noch vor der Bundestagswahl 2013 erstellt worden sein muss. Darin wird davor gewarnt, den Mitarbeiterstab der Bundestagsfraktion als "Reste-Rampe" für ausgeschiedene Bundestagsabgeordnete zu nutzen. In dem Zusammenhang werden in dem zweiseitigen Papier unter der Überschrift "personelle No-Gos" auch die damaligen Linken-Abgeordneten Steffen Bockhahn und Halina Wawzyniak erwähnt. Bockhahn hat sein Mandat mit der Bundestagswahl verloren. Wawzyniak blieb Abgeordnete.
"Grenze der Zumutbarkeit erreicht"
Anwalt Eisenberg schreibt, der Spiegel verletze die Persönlichkeitsrechte von Kipping, wenn er seiner Mandantin dieses Papier zuschreibe. "Die Mandantin kennt und kannte das Papier nicht." Es sei auch nicht von Mitarbeitern erstellt worden, die Kipping als Mitarbeiter zugeordnet seien. Die Existenz des Papiers wird allerdings nicht in Frage gestellt.
Halina Wawzyniak ist nach der Veröffentlichung im Spiegel von ihrem Amt als stellvertretende parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion zurückgetreten. In ihrem Blog begründete sie diesen Schritt mit einem "Bruch mit der innerparteilichen Kultur". Mit dem Papier sei die "Grenze der Zumutbarkeit erreicht". Sie schreibt: "Mit einem solchen Papier im Rücken bin ich nicht bereit, die Arbeit, die vor allem mit diesem Posten verbunden ist, weiter zu machen."