Staatliche Familienleistung:Betreuungsgeld in Bayern am beliebtesten

Hausfrau und Mutter

Junge Mutter kocht mit Kleinkind: In Bayern wird das Betreuungsgeld für zu Hause betreute Kinder bislang am stärksten genutzt.

(Foto: dpa)

Für 33.500 Kinder ist in Bayern im ersten Quartal dieses Jahres Betreuungsgeld gezahlt worden. Das ist mehr als irgendwo sonst in Deutschland. Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit 594 Anträgen. Einer Studie zufolge führt das Betreuungsgeld zu weniger Chancengerechtigkeit.

Seit August 2013 können Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben, staatliches Betreuungsgeld beantragen. Bayerische Eltern nutzen diese neue Leistung am häufigsten, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes jetzt zeigen.

Im ersten Quartal des laufenden Jahres ist für etwa 146 000 Kinder Betreuungsgeld gezahlt worden, davon leben etwa 33 500 in Bayern. In Nordrhein-Westfalen bezogen Eltern von knapp 32 000 Kindern das Betreuungsgeld, in Baden-Württemberg von etwa 30 000 Kindern. Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit Betreuungsgeld für 594 Kinder.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, war gut die Hälfte (51 Prozent) der Mädchen und Jungen, für die Betreuungsgeld bezogen wurde, das einzige Kind im Haushalt. Die voraussichtliche Bezugsdauer beträgt im früheren Bundesgebiet 19,6 Monate, in den neuen Ländern hingegen nur durchschnittlich 13,5 Monate.

Einer Studie der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts zufolge erweist sich das Betreuungsgeld als besonders attraktiv für Familien, "die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben", zitiert der Spiegel aus der Studie. Die Leistung lasse sich somit "als besonderer Anreiz für sozial eher benachteiligte Familien identifizieren, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen". Chancengerechtigkeit würde so nicht erzielt - ganz im Gegenteil, in Bezug darauf sei das Betreuungsgeld geradezu "kontraindiziert". Als kontraindiziert wird in der Medizin eine Maßnahme bezeichnet, die die zu behandelnde Krankheit oder Verletzung verschlimmert oder wenigstens ein großes Risiko für die Heilungschancen darstellt.

Das Betreuungsgeld - bislang 100 Euro monatlich vom 15. Lebensmonat bis maximal zum dritten Lebensjahr des Kindes - war noch von der schwarz-gelben Koalition eingeführt worden.

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