Amtsgericht München:Prügelei um Bierpreis

Weil der Bierpreis bei einem Imbiss in München vorübergehend um einen Euro gestiegen ist, werden zwei Studenten handgreiflich. Am Ende klagt der Imbiss-Inhaber über eine gebrochene Nase. Nun wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Von Andreas Salch

Die Erhöhung des Bierpreises führte in Bayern schon immer zu allerhand Verdruss. Als König Ludwig I. 1844 den Preis für den Gerstensaft um einen Pfennig erhöhte, verwüsteten aufgebrachte Münchner gleich mehrere Brauereien. Ähnliches passierte auch während der Wiesn des vergangenen Jahres in der Bayerstraße. Der Inhaber eines Döner-Imbiss verlangte damals wegen des Oktoberfestes für die Halbe Bier einen Euro mehr als sonst.

Zwei Münchner Studenten gerieten darüber in der Nacht des 3. Oktober mit dem Imbiss-Betreiber in eine heftige Auseinandersetzung. Die Bilanz des Streits: Die Nase des Imbiss-Inhabers war gebrochen. Einer seiner Mitarbeiter klagte über einen ausgekugelten Finger. Außerdem war das Interieur demoliert. Der Schaden soll sich auf 6000 bis 7000 Euro belaufen.

Gegen die beiden Studenten, Sebastian S.,26, und seinen Bruder Phillip, 23, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Am Montag saßen sie auf der Anklagebank des Amtsgerichts München und behaupteten, sie hätten "deeskalieren" wollen. Sahin H., der Inhaber des Imbiss aber sei völlig ausgerastet. Sein Mitarbeiter Ayhan A. soll auf einen der beiden Studenten entweder mit einem Besenstiel oder sogar mit einem Dönerspieß losgegangen sein.

Geldstrafe über 1950 Euro

Sahin H., der Wirt, wies dies bei seiner Aussage vor dem Amtsgericht weit von sich. Der 40-Jährige ist etwa 1,80 Meter groß, wiegt 120 Kilo und wirkt nicht so, als ließe er sich von zwei Studenten in die Knie zwingen. Normalerweise lasse er sich auch nicht so schnell etwas vormachen, meinte H. Aber er habe an jenem Tag schon an die 16 Stunden gearbeitet und sei nicht mehr so fit gewesen, als es zu der Auseinandersetzung in seinem Imbiss kam.

Während der Wiesn verlange er halt für die Halbe Bier drei Euro und nicht wie sonst zwei Euro. Das machten seine Konkurrenten in der Bayerstraße übrigens auch so. Dass man sich wegen eines Euros mehr so aufführe, könne er nicht verstehen, sagte Sahin H.

Da sämtliche Zeugen die Auseinandersetzung in dem Imbiss unterschiedlich schilderten, beließ es Richter Alexander Metz am Ende bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Sebastian S. muss eine Geldstrafe über 1950 Euro bezahlen. Die seines Bruders beträgt 1200 Euro. Drei Euro für die Halbe sei schon teuer, sagte Richter Metz. Aber die Angeklagten hätten ja gehen können.

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