Urteil zu Verhütungsmitteln:Religiöse bremsen Obamacare aus

Der nächste Rückschlag für die US-Gesundheitsreform Obamacare: Die Regierung darf Firmen strenggläubiger Familien nicht dazu zwingen, ihren Angestellten Verhütungsmittel zu bezahlen. Die Entscheidung des Supreme Court gilt als die kontroverseste des Jahres.

Von Nicolas Richter, Washington

Im Streit um die amerikanische Gesundheitsreform hat die Regierung Barack Obamas am Montag eine folgenschwere Niederlage vor Gericht erlitten. Wie der Supreme Court in Washington urteilte, darf der Staat bestimmte Unternehmen des Landes nicht zu etwas zwingen, das den religiösen Überzeugungen der Inhaber widerspricht. Firmen im Familienbesitz müssen ihren Mitarbeitern demnach keine Krankenversicherung anbieten, die bestimmte Verhütungsmittel abdeckt, wenn die Firmeneigentümer diese Verhütungsmittel für einen Verstoß gegen göttliche Gebote halten.

Es war bereits das zweite Grundsatzurteil zur umstrittenen US-Gesundheitsreform, genannt "Obamacare". Vor genau zwei Jahren hatten die Richter den Kern der Reform in einer historischen Entscheidung gebilligt - also die gesetzliche Pflicht aller US-Bürgerinnen und Bürger, eine Krankenversicherung abzuschließen. In dem neuen Urteil nun setzten die Richter Obamacare Grenzen. Sie urteilten mit fünf zu vier Stimmen.

Im konkreten Fall, genannt "Burwell v. Hobby Lobby", ging es um die Grenzen der Glaubensfreiheit in den Vereinigten Staaten. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Unternehmen sich überhaupt auf religiöse Überzeugungen berufen können, und ob sie deswegen Vorschriften der US-Bundesregierung ignorieren dürfen. Die Richter bejahten dies zumindest für solche Firmen, die einem kleinen Kreis von Personen gehören, vor allem also für Familienbetriebe, in denen sich die Identität von Inhaber und Unternehmen weitgehend decken.

Die Entscheidung gilt als kontroverseste dieses Jahres - und sie war knapp

Geklagt hatte unter anderem die Firma Hobby Lobby, deren Inhaber gläubige Christen sind und Abtreibung ablehnen. Unter neuem Gesundheitsrecht waren sie verpflichtet, ihren Angestellten eine Krankenversicherung zu bezahlen, die nach US-Bundesrecht unter anderem die "Pille danach" abdeckt. Während die Kläger gegen die meisten Verhütungsmethoden nichts einzuwenden haben, sehen sie in der "Pille danach" eine Form der Abtreibung, da sie verhindert, dass sich eine bereits befruchtete Eizelle in der Gebärmutter einnistet.

Die Entscheidung des Supreme Court gilt als kontroverseste dieses Jahres: Sie berührt den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der die Glaubensfreiheit schützt. Besonders für christliche Fundamentalisten hat dieser Grundsatz höchste Bedeutung. Er wurde im Jahr 1993 per Gesetz bekräftigt, dem "Religious Freedom Restauration Act": Die Regierung soll es den Bürgern demnach nicht erschweren, ihren Glauben auszuleben.

Hobby Lobby, eine erfolgreiche Kette von Heimwerker- und Einrichtungsläden, hätte es sich auf Dauer kaum leisten können, gegen die Bundesgesetze zu verstoßen. Hätte sie ihren 13 000 Angestellten die gesetzeskonforme Krankenversicherung verweigert, hätte sie jedes Jahr eine halbe Milliarde Dollar Strafe zahlen müssen. Nach dem Urteil jubelten Anhänger religiöser Gruppen vor dem Supreme Court und feierten das, was sie als Sieg für Frauen und Glauben bezeichneten.

Die Regierung wiederum hatte bis zum Urteil vehement ihren Standpunkt verteidigt, dass Bundesgesetze bindend seien, auch für gläubige Amerikaner und deren Firmen. "Es geht darum, ob sich Unternehmer die Gesetze aussuchen, die sie befolgen - je nach ihrem Glauben", erklärte Ex- Gesundheitsministerin Kathleen Sebelius.

Wie gespalten die Richter waren, hatte sich schon während der Anhörung im Frühjahr offenbart. Der konservative Antonin Scalia befand, nichts verbiete es einem Wirtschaftsunternehmen, sich auf die Glaubensfreiheit zu berufen. Elena Kagan, eine der Linken, betrachtete den Fall dagegen aus der Perspektive weiblicher Angestellter: Diese müssten Nachteile hinnehmen, wenn ihr Arbeitgeber sich weigere, Gesetze umzusetzen. Das Gericht hat nun einen Mittelweg gesucht. Hobby Lobby hat zwar Recht bekommen, die Ausnahmen zu Obamacare gelten aber nur für Familienbetriebe dieser Art, nicht etwa für Aktiengesellschaften.

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